Politik & Gesellschaft

Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe gegen iranischen Doktoranden in Orléans

Ein Berufungsgericht in Orléans hat die Verurteilung eines iranischen Doktoranden wegen Terrorismusverherrlichung bestätigt. Die Strafe von 18 Monaten Haft bleibt bestehen.

Orléans – 22.07.2026: Die Berufungskammer in Orléans hat die Haftstrafe gegen den iranischen Doktoranden Mohammad Javad Saeli bestätigt. Der 36-Jährige war bereits am 1. Juni vom Strafgericht der Stadt zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Nach Angaben französischer Medien blieb das Urteil am Dienstag, 21. Juli, im Kern bestehen. Der Fall hatte an der Universität Orléans für erhebliche Unruhe gesorgt.

Gegenstand des Verfahrens waren Äußerungen bei einer Dissertation sowie Beiträge im beruflichen Netzwerk LinkedIn. Saeli hatte seine Arbeit während der Verteidigung am 27. März dem früheren iranischen Revolutionsführer Ali Khamenei gewidmet. Die Hochschulleitung unterbrach die Verteidigung damals. Wenig später erstattete die Universität Anzeige, nachdem sie Äußerungen und Online-Veröffentlichungen des Doktoranden als möglicherweise strafrechtlich relevant bewertet hatte.

Das Strafgericht hatte Saeli im Juni wegen Verherrlichung einer terroristischen Handlung schuldig gesprochen. Nach Berichten über das erstinstanzliche Verfahren ging es zudem um Drohungen beziehungsweise Einschüchterungen gegen Beschäftigte der Universität. Die Justiz hatte die Einträge und Aussagen im Zusammenhang bewertet; der Angeklagte bestritt nach früheren Berichten, Terrorismus befürwortet zu haben. Seine Verteidigung hatte auf Freispruch gedrungen.

Mit der Entscheidung vom 21. Juli ist die Freiheitsstrafe nun in zweiter Instanz bestätigt. Bereits das erste Urteil sah außerdem ein fünfjähriges Verbot vor, sich nach Verbüßung der Strafe in Frankreich aufzuhalten. Über mögliche weitere Rechtsmittel wurde am Mittwoch zunächst nichts bekannt. Eine rechtskräftige Entscheidung kann erst nach Ablauf der jeweils zulässigen Fristen oder nach Abschluss weiterer Verfahren festgestellt werden.

Der Vorgang zeigt, wie rasch ein akademischer Rahmen zum Gegenstand strafrechtlicher Auseinandersetzungen werden kann. Eine Dissertation ist ein Ort wissenschaftlicher Prüfung, nicht aber ein rechtsfreier Raum. Zugleich gelten in Verfahren wegen Terrorismusverherrlichung hohe rechtliche Anforderungen: Entscheidend ist nicht bloß eine provokante oder politische Aussage, sondern ob Äußerungen öffentlich geeignet sind, terroristische Taten oder deren Urheber positiv darzustellen.

Die Universität Orléans war in diesem Verfahren nicht nur der Ort, an dem die Vorwürfe zunächst sichtbar wurden. Nach den damals bekannt gewordenen Angaben hatte sie die zuständigen Stellen eingeschaltet und den Doktoranden vorsorglich von seinen Aufgaben entbunden. Für Studierende und Beschäftigte blieb damit eine belastende Frage zurück: Wie können Hochschulen offene Debatten schützen und zugleich reagieren, wenn sich Mitarbeitende oder Lehrende durch Aussagen bedroht fühlen?

Das Berufungsurteil beendet die öffentliche Auseinandersetzung zunächst nicht, setzt aber einen klaren juristischen Punkt. Für Saeli gilt weiterhin die Unschuldsvermutung hinsichtlich aller Vorwürfe, die nicht von der bestätigten Verurteilung umfasst sind. Im vorliegenden Verfahren hat das Berufungsgericht jedoch die Einschätzung der ersten Instanz bestätigt, dass die festgestellten Aussagen und Veröffentlichungen strafbar waren.

Quellen

  • franceinfo
  • Le Monde
  • Le Parisien mit AFP
  • Justice.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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