Mehrere Frauen haben Anzeige erstattet, weil Influencer sie nach Medienberichten mit vernetzten Brillen auf der Straße gefilmt und Sequenzen ohne ihre Einwilligung veröffentlicht haben sollen. Die Geräte machen Aufnahmen technisch niedrigschwellig und von außen schwer erkennbar. Damit verschiebt sich die Debatte von der bloßen Etikette beim Filmen zu Fragen nach Belästigung, Zustimmung und wirksamem Rechtsschutz.
Die Sorge trifft auf eine zweite, institutionelle Diskussion über Kameras. In Seine-et-Marne werden zehn Geräte in 41 Kommunen eingesetzt, um illegale Müllablagerungen zu dokumentieren und Verursacher zu identifizieren. Die Kommunen reagieren auf ein kostspieliges Alltagsproblem an Straßenrändern und auf öffentlichen Flächen.
Beide Fälle unterscheiden sich grundlegend: Hier geht es um mutmaßlich private, heimliche Veröffentlichungen, dort um ein kommunales Instrument zur Verfolgung von Ordnungsverstößen. Gemeinsam ist ihnen die Frage, welche Bilddaten erhoben werden dürfen, wer sie auswertet und welche Rechtsgrundlage dafür besteht. Die Datenschutzaufsicht sieht für automatisierte Bilderkennung im öffentlichen Raum hohe rechtliche Hürden.