Zum Monatswechsel ändern sich die Regeln für Krankmeldungen in ganz Frankreich. Eine erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf künftig grundsätzlich höchstens 31 Tage umfassen, jede Verlängerung höchstens 62 Tage. Die Begrenzung betrifft die einzelne Verordnung, nicht die Gesamtdauer einer Erkrankung: Wer weiterhin arbeitsunfähig ist, kann also weiterhin krankgeschrieben werden.
Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Hebammen dürfen von den Fristen abweichen, wenn der Gesundheitszustand dies erfordert. Die medizinische Begründung muss dann auf der Verordnung angegeben werden; bei vorhandenen Empfehlungen sollen sie sich an den Vorgaben der Haute Autorité de santé orientieren. Für Mayotte gelten diese neuen Obergrenzen nicht.
Die Reform gehört zum Finanzierungsgesetz der Sozialversicherung für 2026. Sie soll die Kontrolle der Krankengeldzahlungen und die medizinische Nachverfolgung längerer Ausfälle vereinheitlichen. Für Beschäftigte ändert sich vor allem der organisatorische Ablauf: Bei einer länger dauernden Erkrankung sind häufiger erneute ärztliche Termine und Folgebescheinigungen nötig. Die Regeln treten am Dienstag, dem 1. September 2026, in Kraft.