Paris – 20.07.2026: Die französische Regierung hat noch keine allgemeine Kürzung der Unternehmenshilfen im Haushalt 2027 beschlossen. Der am 17. Juli vorgelegte Bericht des Hochkommissariats für Strategie und Planung schafft jedoch die methodische Grundlage, um einzelne Instrumente gezielt zu überprüfen, zu kürzen, zu streichen oder auszubauen. Erstmals soll dem Haushaltsgesetz für 2027 zudem ein einheitlicher Überblick über diese Hilfen beigefügt werden.
Der Bericht nennt bewusst zwei Größenordnungen. Nach einer engen Definition belaufen sich die direkten und zielgerichteten Hilfen von Staat, Sozialversicherung und Gebietskörperschaften auf 82 Milliarden Euro pro Jahr. Eine weiter gefasste Rechnung kommt auf 187 Milliarden Euro. Sie bezieht allgemeine Sozialabgabenentlastungen, bestimmte ermäßigte Mehrwertsteuersätze sowie indirekte kommunale Förderungen ein.
Der Abstand zwischen beiden Zahlen ist politisch bedeutsam. Allgemeine Entlastungen bei den Sozialabgaben auf niedrige Löhne machen allein 68 Milliarden Euro aus. Gewerkschaften werten sie als Begünstigung von Unternehmen; Arbeitgeber verweisen dagegen darauf, dass sie den hohen Abgabenkeil auf Arbeit teilweise ausgleichen. Der Bericht löst diesen Konflikt nicht auf, empfiehlt aber, beide Abgrenzungen dauerhaft und vergleichbar fortzuschreiben.
Damit verschiebt sich die Frage für den Haushalt 2027 von der Suche nach einer einzigen Gesamtsumme hin zur Wirksamkeit einzelner Programme. Besonders im Blick stehen der Forschungssteuergutschrift Credit d'impot recherche, Entlastungen bei den Lohnnebenkosten und Hilfen für die Berufsausbildung. Nach Darstellung von Hochkommissar Clement Beaune sollen Evaluationen entscheiden, ob diese Instrumente angepasst, beendet oder verstärkt werden.
Der finanzpolitische Druck ist erheblich. Die Regierung will das Haushaltsdefizit 2026 auf 5,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzen und strebt eine Rückkehr unter die europäische Defizitmarke von 3 Prozent bis 2029 an. Anfang Juli kündigte sie zudem weitere Einsparungen von 3 Milliarden Euro im Staatshaushalt an. Vor diesem Hintergrund dürften Unternehmenshilfen im Herbst zu einem zentralen Feld der Haushaltsverhandlungen werden.
Eine pauschale Streichung wäre allerdings weder ökonomisch noch administrativ einfach. Die Hilfen reichen von Investitions- und Innovationsförderung über Steuererleichterungen bis zu Entlastungen bei Sozialbeiträgen. Ein Wegfall könnte je nach Instrument Arbeitskosten, Investitionen oder die Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Branchen berühren. Deshalb setzt der neue Ansatz auf eine Trennung zwischen allgemeinen Entlastungen und klar zielgerichteten Förderungen.
Der Senat hatte bereits 2025 mehr als 2200 Hilfsinstrumente erfasst und 26 Empfehlungen für mehr Transparenz, Konditionalität und Erfolgskontrolle vorgelegt. Seine weit gefasste Schätzung von mindestens 211 Milliarden Euro für 2023 hatte die Debatte verschärft. Der neue Haushaltsanhang soll nun dem Parlament eine belastbarere Grundlage für Entscheidungen im Budget 2027 liefern.
Quellen
- Haut-Commissariat a la strategie et au plan
- Direction generale du Tresor
- Senat
- budget.gouv.fr
- Boursorama mit Media Services
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).