Politik & Gesellschaft

Budget 2027: Regierung erwägt höhere Belastungen für Rentner und Patienten

Frankreichs Regierung sucht nach Einsparungen, ohne eine allgemeine Steuererhöhung anzukündigen. Zur Debatte stehen eine schwächere Anpassung höherer Renten und höhere Jahreshöchstbeträge für medizinische Eigenanteile. Beschlossen ist beides noch nicht.

Paris – 24.08.2026: Frankreichs Regierung hat die Vorbereitung des Haushalts 2027 zur vordringlichen Aufgabe ihrer ersten Kabinettssitzung nach der Sommerpause gemacht. Präsident Emmanuel Macron verwies nach Regierungsangaben auf wachsende Spannungen bei den öffentlichen Finanzen und an den Anleihemärkten. Das Kabinett sucht deshalb nach Einsparungen, ohne wenige Monate vor der Präsidentschaftswahl 2027 eine allgemeine Steuererhöhung anzukündigen.

Besonders heikel ist die Rentenfrage. Wirtschaftsminister Roland Lescure hatte Mitte August eine schwächere Anpassung höherer Renten an die Inflation als mögliche Sparmaßnahme genannt. Regierungssprecherin Maud Bregeon bestätigte am Montag, dass eine zusätzliche Beteiligung bestimmter Rentner geprüft werde. Eine endgültige Entscheidung sei jedoch noch nicht gefallen.

Hinter der Debatte steht auch die Finanzierung der ausgesetzten Rentenreform. Eine Änderung am Sozialversicherungsbudget 2026 sah bereits vor, die daraus entstehenden Belastungen 2027 teilweise durch eine geringere Rentenindexierung auszugleichen. Den bisherigen Regierungssignalen zufolge könnten vor allem höhere Alterseinkünfte betroffen sein. Eine Einkommensgrenze und das genaue Verfahren sind bislang nicht festgelegt. Damit bleibt offen, wie viele Rentner tatsächlich mehr beitragen müssten.

Weiter gediehen ist ein Vorhaben im Gesundheitsbereich. Ein der Nachrichtenagentur AFP vorliegender Verordnungsentwurf sieht vor, die jährlichen Obergrenzen für medizinische Zuzahlungen und Pauschalbeteiligungen von zusammen 100 auf 140 Euro anzuheben. Jeweils 70 Euro sollen künftig für Arzneimittel, Heilbehandlungen und Krankentransporte sowie für Arztbesuche, Analysen und Untersuchungen gelten.

Die einzelnen Sätze sollen unverändert bleiben: Für Arzneimittelpackungen und paramedizinische Leistungen fällt weiterhin ein Euro an, für Krankentransporte vier Euro. Die Pauschalbeteiligung bei vielen Konsultationen beträgt zwei Euro. Die höhere Obergrenze träfe daher vor allem Versicherte, die häufig medizinische Leistungen benötigen. Nach derzeitigem Plan soll sie am 1. Oktober 2026 wirksam werden, sofern die Verordnung zuvor veröffentlicht wird.

Ursprünglich hatte die Regierung erwogen, die gemeinsame Obergrenze auf 200 Euro zu verdoppeln. Nach Einwänden von Krankenkassen, Gesundheitsberufen und Patientenvertretungen wurde der Plan abgeschwächt. Das Gesundheitsministerium verweist zur Begründung auf den Preisauftrieb seit 2005, als die bisherigen Höchstbeträge festgesetzt wurden. Gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Leistungen bei schweren Erkrankungen sollen bestehen bleiben.

Politisch unterscheiden sich die Wege erheblich. Eine gedämpfte Rentenanpassung müsste das parlamentarische Verfahren durchlaufen; die medizinischen Obergrenzen können grundsätzlich per Verordnung geändert werden. Der Haushaltsentwurf 2027 soll am 30. September im Kabinett vorgelegt werden. Danach benötigt die Regierung Mehrheiten in einer Nationalversammlung, in der sie über keine gesicherte Mehrheit verfügt.

Quellen

  • Franceinfo
  • TF1 Info mit AFP
  • Französische Regierung
  • Französisches Budgetministerium
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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