Gesundheit

Erste Eltern warten auf Geld aus neuem Geburtsurlaub

Sechs Wochen nach Einführung des zusätzlichen Geburtsurlaubs berichten erste Eltern von ausstehenden Zahlungen. Die französische Krankenversicherung hält es noch für verfrüht, von einem allgemeinen Rückstand zu sprechen.

Paris – 13.08.2026: Sechs Wochen nach Einführung des zusätzlichen Geburtsurlaubs warten erste Eltern nach Angaben von Franceinfo noch auf ihr Krankentagegeld. Betroffene berichten, dass sie inzwischen auf Ersparnisse zurückgreifen müssen. Die neue Leistung soll Familien nach einer Geburt oder Adoption bis zu zwei weitere bezahlte Monate mit ihrem Kind ermöglichen. Eingeführt wurde sie am 1. Juli 2026.

Der zusätzliche Urlaub kann für einen oder zwei Monate genommen werden und schließt sich an den Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub an. Beide Elternteile dürfen ihn unter den gesetzlichen Voraussetzungen nutzen, gleichzeitig oder nacheinander. Der Anspruch gilt auch für Eltern von Kindern, die seit dem 1. Januar 2026 geboren oder in eine Familie aufgenommen wurden.

Die Assurance Maladie erklärte Franceinfo, es sei noch zu früh, von verzögerten Auszahlungen zu sprechen. Einen allgemeinen Zahlungsrückstand bestätigt die gesetzliche Krankenversicherung damit bislang nicht. Für die betroffenen Familien ist die Lage dennoch heikel: Während der Freistellung hängt ein Teil ihres laufenden Einkommens von der rechtzeitigen Überweisung der Ersatzleistung ab. Eine landesweite Zahl offener Anträge oder ausstehender Zahlungen lag am 13. August nicht vor.

Für abhängig Beschäftigte beträgt das Krankentagegeld im ersten Monat 70 Prozent des vorherigen Nettolohns, im zweiten Monat 60 Prozent. Die Berechnung ist allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung begrenzt, die 2026 bei monatlich 4.005 Euro liegt. Selbstständige erhalten eine pauschale tägliche Entschädigung, deren Höhe sich nach ihrem durchschnittlichen Erwerbseinkommen richtet.

Geschaffen wurde die Regelung mit dem Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2026. Sie ersetzt keinen bestehenden Urlaubsanspruch, sondern verlängert die schon vorgesehenen Freistellungszeiten. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub zuvor vollständig genommen wurde. Für die Mitteilung an den Arbeitgeber gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat; bei einem unmittelbaren Anschluss kann sie in bestimmten Fällen 15 Tage betragen.

Für Familien, deren Kind zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 geboren oder aufgenommen wurde, gelten Übergangsregeln: Sie können den zusätzlichen Urlaub spätestens am 31. März 2027 beginnen. Bei späteren Geburten oder Adoptionen beträgt die Frist grundsätzlich neun Monate. Diese Vorgaben regeln den Beginn der Freistellung, nicht aber den Zeitpunkt der Auszahlung.

Die Berichte treffen damit auf ein noch junges Verfahren, das Behörden, Arbeitgeber und Familien erstmals praktisch anwenden. Die veröffentlichten Hinweise der Assurance Maladie erläutern Anspruch, Berechnung und Antragstellung ausführlich. Eine allgemeine Frist, innerhalb derer die ersten Leistungen ausgezahlt werden müssen, nennen sie jedoch nicht.

Quellen

  • Franceinfo
  • Assurance Maladie

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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