Aktuell · 12.07.2026 07:45
EU-Verpackungsrecht: Wasserpacks bleiben ab August 2026 erlaubt
Die Behauptung der RN-Europaabgeordneten Virginie Joron, Wasserflaschenpacks würden ab dem 12. August 2026 in der EU verboten, trifft nicht zu. Die neue EU-Verordnung gilt zwar ab diesem Datum, das einschlaegige Verbot bestimmter Einweg-Umverpackungen ist…
Paris – 12.07.2026: Wasserflaschen duerfen in Frankreich und den anderen EU-Staaten auch nach dem 12. August 2026 weiterhin in Packs verkauft werden. Eine gegenteilige Behauptung der Europaabgeordneten Virginie Joron vom Rassemblement National beruht auf einer Verwechslung zwischen dem allgemeinen Anwendungsbeginn der neuen EU-Verpackungsverordnung und einzelnen, spaeter wirksam werdenden Marktverboten.
Joron hatte in einem Beitrag in sozialen Netzwerken erklaert, Bruessel werde Verbraucher ab dem 12. August 2026 zwingen, Wasserflaschen einzeln zu tragen. Anlass ist die Verordnung EU 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfaelle. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und ist ab dem 12. August 2026 grundsaetzlich anzuwenden. Daraus folgt jedoch kein sofortiges Verkaufsverbot für Wasserpacks.
Der entscheidende Artikel 25 setzt für die dort genannten Beschraenkungen vielmehr den 1. Januar 2030 fest. Dann duerfen Wirtschaftsakteure bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen nicht mehr in Verkehr bringen. Die zeitliche Differenz ist wesentlich: Der August 2026 markiert den Beginn eines umfassenden Regelwerks mit Vorgaben für Hersteller, Handel und nationale Behörden, nicht den Termin eines pauschalen Verbots im Supermarkt.
Anhang V der Verordnung erfasst Einweg-Kunststoffverpackungen, die Waren am Verkaufsort zu Gruppen zusammenfassen und Verbraucher zum Kauf mehrerer Produkte anregen sollen. Als Beispiele nennt der Gesetzgeber Folien und Schrumpffolien. Zugleich nimmt der Text Gruppenverpackungen aus, die für die Handhabung erforderlich sind. Ob eine konkrete Verpackung unter die Regel fällt, haengt folglich von ihrer Funktion und Ausgestaltung ab.
Auch ab 2030 betrifft die Vorschrift somit nicht die Wasserflaschen selbst und bedeutet nicht, dass Kunden jede Flasche einzeln transportieren muessten. Betroffen sein koennen vor allem Umhuellungen, deren Zweck ausschliesslich im buendigen Absatz mehrerer einzeln verkaufsfaehiger Produkte liegt. Für Logistik und sicheren Transport notwendige Verpackungen bleiben nach dem Wortlaut des Anhangs ausserhalb dieses Verbots.
Die Europaeische Kommission hat im Juni 2026 zudem eine Auslegungshilfe zur Verordnung veroeffentlicht. Sie soll Mitgliedstaaten und Unternehmen bei einer einheitlichen Anwendung unterstuetzen. Die Kommission reagierte damit auf zahlreiche Fragen zur Reichweite einzelner Bestimmungen. Gerade bei den Verpackungsverboten verweist das Regelwerk auf weitere Leitlinien, die spaetestens bis zum 12. Februar 2027 vorliegen sollen.
Der Vorgang zeigt, wie leicht ein zutreffendes Datum ohne den juristischen Zusammenhang eine falsche politische Aussage erzeugen kann. Die EU will Verpackungsabfaelle reduzieren, Wiederverwendung ausbauen und die Recyclingfaehigkeit verbessern. Für Wasserpacks gilt nach der gegenwaertigen Rechtslage aber weder am 12. August 2026 noch generell ein Verbot des Verkaufs von Flaschen in Mehrfachgebinden.
Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40 ueber Verpackungen und Verpackungsabfaelle
- Europaeische Kommission: Verpackungsabfaelle und PPWR
- Franceinfo: Faktencheck zur Behauptung von Virginie Joron