Wirtschaft

Europäische Union stoppt Tierprodukte aus Brasilien ab 3. September

Brasilien verliert die Zulassung für den Export mehrerer Tierprodukte in die Europäische Union. Der Kommission fehlen ausreichende Nachweise zur Einhaltung der europäischen Antibiotikaregeln.

Brüssel – 31.08.2026: Die Europäische Union setzt die Einfuhr zahlreicher Tierprodukte aus Brasilien am Donnerstag, 03.09.2026, aus. Brasilien steht dann nicht mehr auf der Liste der Drittstaaten, die diese Waren in die Europäische Union liefern dürfen. Betroffen sind unter anderem Rind- und Geflügelfleisch sowie weitere Erzeugnisse tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr.

Grund sind die europäischen Vorschriften über antimikrobielle Arzneimittel in der Tierhaltung. Drittstaaten müssen für ihre Exportwaren nachweisen, dass die Anforderungen während des gesamten Lebens der Tiere eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere das Verbot, bestimmte antimikrobielle Wirkstoffe zur Wachstumsförderung einzusetzen. Auch Antibiotika, die für die Behandlung von Menschen als besonders wichtig gelten, dürfen nicht entgegen den europäischen Vorgaben in der Tierhaltung verwendet werden.

Maßgeblich ist die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2598. Sie regelt vom 03.09.2026 an, welche Drittstaaten tierische Erzeugnisse unter den verschärften Bedingungen in die Europäische Union liefern dürfen. Die Vorgaben erfassen neben Fleisch auch Eier, Fischereierzeugnisse, Honig, Därme und weitere Produkte tierischen Ursprungs. Entscheidend ist jeweils, ob das Herkunftsland für die betreffende Warenkategorie zugelassen bleibt.

Die Europäische Kommission erklärte in einer am 21.08.2026 veröffentlichten Antwort an das Europäische Parlament, der Termin des Inkrafttretens berge nach ihrer Bewertung kein Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Brasilianische Lieferungen seien bereits besonders eng kontrolliert worden. In den vergangenen sechs Monaten hätten die Behörden 75 Prozent der Sendungen physisch geprüft und 30 Prozent zusätzlich im Labor untersucht.

Seit Jahresbeginn sei bei einem Prozent der kontrollierten brasilianischen Sendungen eine Abweichung festgestellt worden, teilte die Kommission mit. Das entspreche 152 von insgesamt 15.197 Sendungen. Der Importstopp reagiert demnach nicht auf einen einzelnen akuten Lebensmittelskandal. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass Brasilien die verlangten Garantien für die ab September geltenden Regeln nach Auffassung der Europäischen Union nicht ausreichend erbracht hat.

Für Importeure in Frankreich und den übrigen Mitgliedstaaten bedeutet die Neuregelung, dass neue Lieferungen betroffener brasilianischer Waren vom Stichtag an nicht mehr unter den bisherigen Voraussetzungen in den Binnenmarkt gelangen können. Welche praktischen Folgen sich für einzelne Verträge und bereits versandte Waren ergeben, richtet sich nach den einschlägigen Einfuhr- und Übergangsbestimmungen.

Die Entscheidung berührt einen bedeutenden Bereich der Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Brasilien. Sie fällt zudem in eine politisch sensible Phase der Beziehungen zu den Mercosur-Staaten. Eine Rückkehr auf die europäische Zulassungsliste setzt voraus, dass Brasilien die geforderten Nachweise für die betroffenen Tierprodukte erbringt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Europäische Kommission: Einfuhrbedingungen für Tierprodukte
  • Europäische Kommission: Antwort an das Europäische Parlament

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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