Gesundheit

Frankreich begrenzt höhere medizinische Eigenbeteiligung auf 140 Euro

Die französische Regierung will die jährliche Obergrenze für medizinische Eigenbeteiligungen zum 1. Oktober 2026 von 100 auf 140 Euro anheben. Von der zunächst erwogenen Verdoppelung rückt sie nach Einwänden aus dem Gesundheitswesen ab.

Paris – 24.08.2026: Die französische Regierung will die jährliche Obergrenze für medizinische Eigenbeteiligungen von derzeit 100 auf 140 Euro anheben. Ein den zuständigen Gremien der Krankenversicherung vorgelegter Dekretentwurf sieht vor, dass die Neuregelung zum 1. Oktober 2026 in Kraft tritt. Damit rückt die Exekutive von ihrem im Juli angekündigten Plan ab, den Höchstbetrag auf 200 Euro zu verdoppeln.

Die neue Grenze soll sich zu gleichen Teilen auf zwei Kategorien verteilen. Höchstens 70 Euro würden künftig für pauschale Beteiligungen bei Arztkonsultationen, Laboranalysen und radiologischen Untersuchungen fällig. Weitere 70 Euro entfielen auf Selbstbehalte bei Medikamentenpackungen, paramedizinischen Leistungen und Krankentransporten. Bislang gilt in beiden Bereichen jeweils eine Obergrenze von 50 Euro; zusammen können Versicherte somit mit höchstens 100 Euro im Jahr belastet werden.

Das Gesundheitsministerium beziffert die durchschnittliche Mehrbelastung auf etwa zehn Euro je Versicherten und Jahr. Dieser Mittelwert bildet die Unterschiede zwischen den Patienten allerdings nur begrenzt ab. Wer regelmäßig Medikamente benötigt, therapeutische Leistungen in Anspruch nimmt oder auf Krankentransporte angewiesen ist, kann die jeweilige Obergrenze schneller erreichen. Für besonders Betroffene steigt der jährliche Eigenanteil daher um bis zu 40 Euro.

An der Höhe der einzelnen Abzüge ändert der Entwurf nichts. Je Medikamentenpackung und paramedizinischer Leistung wird derzeit ein Euro einbehalten, je Krankentransport sind es vier Euro. Für Arztbesuche, medizinische Analysen und Röntgenuntersuchungen beträgt die pauschale Beteiligung jeweils zwei Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung zieht diese Beträge unmittelbar von ihren Erstattungen ab. Regulierte Zusatzversicherungen dürfen sie grundsätzlich nicht übernehmen.

Gesundheitsministerin Stéphanie Rist hatte den zunächst geplanten Sprung auf 200 Euro am 20. August als zu abrupt bezeichnet. Nach Angaben ihres Ministeriums reagiert die Regierung mit der nun geringeren Erhöhung auf Einwände der Sozialversicherungskassen, der Gesundheitsberufe und der Patientenvertretungen. Zugleich verweist sie auf den Preisauftrieb seit 2005, als die bisherige Gesamtobergrenze eingeführt wurde.

Der Entwurf sieht außerdem vor, die Höchstbeträge künftig alle ein oder zwei Jahre an die Inflation anzupassen. Die Maßnahme gehört zu den Bemühungen, die Finanzen der Sozialversicherung zu stabilisieren. Für 2026 wird bei der französischen Krankenversicherung ein Defizit von 13,8 Milliarden Euro erwartet. Die ursprünglich geplante Verdoppelung hätte den Ausgabendruck stärker verringert, wäre für Versicherte mit hohem Behandlungsbedarf aber entsprechend teurer geworden. Vorerst handelt es sich weiterhin um einen Dekretentwurf; wirksam wird die Erhöhung erst nach der förmlichen Veröffentlichung.

Quellen

  • Franceinfo, 24.08.2026
  • AFP via Boursorama, 24.08.2026
  • Assurance Maladie: Medizinische Selbstbehalte
  • Service-Public.fr: Zuzahlungen und Selbstbehalte
  • Französisches Gesundheitsministerium

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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