Politik & Gesellschaft

Frankreich treibt 1,1 Milliarden Euro an offenen Strafgeldern ein

Nur ein kleiner Teil der französischen Deliktspauschalen wird fristgerecht bezahlt. Finanzbeamte sollen deshalb Forderungen wegen Drogenkonsums und Verkehrsdelikten konsequenter vollstrecken.

Paris – 25.08.2026: Frankreichs Finanzverwaltung versucht, offene Strafgelder in Höhe von 1,1 Milliarden Euro einzutreiben. Die Forderungen stammen aus erhöhten Deliktspauschalen, vor allem wegen Drogenkonsums, Fahrens ohne Versicherung oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bleiben Zahlungsaufforderungen erfolglos, kann die Verwaltung zu Zwangsmaßnahmen greifen.

Bei diesen "amendes forfaitaires délictuelles" handelt es sich nicht um gewöhnliche Bußgelder, sondern um pauschale Sanktionen für bestimmte Straftaten. Das Verfahren soll Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte entlasten: Akzeptiert der Betroffene die Sanktion und zahlt fristgerecht, ist das Strafverfahren damit grundsätzlich abgeschlossen. Erfolgt keine Zahlung, erhöht sich der Betrag; anschließend übernimmt die Generaldirektion für öffentliche Finanzen, die DGFiP, die Vollstreckung.

Wie schwer sich die Forderungen beitreiben lassen, belegen Daten des französischen Rechnungshofs. Seit der Einführung des Instruments im Jahr 2018 wurden im Durchschnitt lediglich 24,1 Prozent der Deliktspauschalen bezahlt. Zum 31. Dezember 2025 waren bei 83 Prozent der seit 2019 an die DGFiP übergebenen erhöhten Forderungen noch Beträge offen. So entstand über mehrere Jahre ein Bestand in Milliardenhöhe.

Ein Teil des Problems beginnt bei der Zustellung. Nach Angaben, die dem Parlament vorgelegt wurden, erreichten 2024 rund 15,5 Prozent der Schreiben ihre Empfänger in der ersten Zahlungsphase nicht. Weitere Hindernisse sind hohe Forderungen und die angespannte finanzielle Lage mancher Schuldner. Hinzu kommen getrennte Verfahrensketten bei Polizei und Gendarmerie, der nationalen Agentur für die automatisierte Bearbeitung von Verstößen, der Justiz und der Finanzverwaltung.

Besonders häufig wird die Deliktspauschale bei Verkehrsvergehen verhängt. Für das Fahren ohne Versicherung kann sie 750 Euro betragen und bei ausbleibender Zahlung steigen. Nach Ablauf der Fristen darf die Finanzverwaltung unter anderem auf Konten, Löhne, Rentenansprüche oder Lebensversicherungen zugreifen. Auch der Fahrzeugbrief kann gesperrt werden, sodass sich das betreffende Auto nicht verkaufen lässt.

Zugleich wächst die Zahl der Fälle. Nach Angaben des Rechnungshofs wurden 2024 insgesamt 497.600 Deliktspauschalen ausgestellt, ein Vielfaches des Wertes von 2019. Der Rechnungshof beanstandete die schwer verständliche Staffelung der Beträge und eine unzureichende Steuerung des Verfahrens.

Menschen mit nachgewiesenen Zahlungsschwierigkeiten können bei der Finanzverwaltung eine Ratenzahlung beantragen. In besonderen Fällen ist auch ein teilweiser oder vollständiger Erlass des Zuschlags möglich. Wer die Forderung hingegen ignoriert, muss mit zusätzlichen Vollstreckungskosten rechnen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französische Nationalversammlung
  • Französischer Rechnungshof
  • Generaldirektion für öffentliche Finanzen

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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