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Frankreich verbannt das Smartphone aus dem Gymnasium – Macron erklärt Aufmerksamkeit zur Bildungsfrage

Frankreich verschärft seinen Kurs gegenüber Smartphones und sozialen Netzwerken. Seit Beginn des Schuljahres 2026 gilt das bereits seit 2018 an Grundschulen und Collèges bestehende Handyverbot auch an den Lycées, den französischen Gymnasien. Präsident Emmanuel Macron machte bei einem Besuch im Lycée Chaptal im südfranzösischen Mende deutlich, dass er darin mehr sieht als eine schulische Ordnungsmaßnahme.…

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Frankreich verschärft seinen Kurs gegenüber Smartphones und sozialen Netzwerken. Seit Beginn des Schuljahres 2026 gilt das bereits seit 2018 an Grundschulen und Collèges bestehende Handyverbot auch an den Lycées, den französischen Gymnasien. Präsident Emmanuel Macron machte bei einem Besuch im Lycée Chaptal im südfranzösischen Mende deutlich, dass er darin mehr sieht als eine schulische Ordnungsmaßnahme. Es geht um die Frage, wie viel digitale Ablenkung eine Schule verträgt – und welche Verantwortung der Staat für die Aufmerksamkeit junger Menschen trägt.

Macron verteidigt das Verbot vor den Schülern

Der Ort für Macrons Auftritt am 1. September war bewusst gewählt. Im Lycée Chaptal in Mende traf der Präsident auf jene Jugendlichen, die von der neuen Regel unmittelbar betroffen sind. Einige Schüler stellten die Maßnahme infrage. Macron versuchte daraufhin, zwischen dem Besitz eines Smartphones und seiner Benutzung in der Schule zu unterscheiden.

„Wir haben nicht gesagt: Ihr dürft kein Telefon haben, wenn ihr aufs Gymnasium geht“, erklärte er sinngemäss. Entscheidend sei vielmehr, dass es innerhalb der Schule nicht gut sei, ständig über das eigene Telefon zu verfügen.

Macrons Argumentation ist pädagogischer als disziplinarischer Natur. Schule sei ein Ort, an dem junge Menschen Inhalte und Fächer lernen, zugleich aber auch Urteilsvermögen und kritisches Denken entwickeln sollten. Smartphones und insbesondere soziale Netzwerke stünden diesem Anspruch entgegen, wenn sie permanent um die Aufmerksamkeit der Schüler konkurrierten.

Damit rückt ein Begriff ins Zentrum der französischen Bildungspolitik, der lange vor allem in der Psychologie und Medienwissenschaft diskutiert wurde: Aufmerksamkeit. Die Regierung betrachtet sie zunehmend als Voraussetzung erfolgreicher Bildung und damit als Gut, das innerhalb der Schule geschützt werden müsse.

Vom Collège zum Lycée

Frankreich beginnt dabei nicht bei null. Bereits seit 2018 ist die Nutzung von Mobiltelefonen in Grundschulen und Collèges grundsätzlich untersagt. Mit dem Gesetz vom 24. August 2026 wurde Artikel L. 511-5 des französischen Bildungsgesetzbuchs geändert und das Verbot auf die Lycées ausgeweitet.

Damit sollen Schüler künftig ihre gesamte Schullaufbahn grundsätzlich ohne private Smartphone-Nutzung während des Schulbetriebs absolvieren.

Das Verbot betrifft nicht nur Mobiltelefone, sondern auch andere elektronische Kommunikationsgeräte. Es gilt zudem bei schulischen Aktivitäten ausserhalb des eigentlichen Schulgeländes. Ausnahmen bleiben möglich. Die einzelnen Schulen können beispielsweise pädagogisch notwendige Nutzungen zulassen; ebenso gelten besondere Regeln für Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf vernetzte Geräte angewiesen sind.

Bemerkenswert ist die dezentrale Umsetzung. Paris schreibt das Verbot vor, überlässt die praktische Organisation jedoch weitgehend den Schulen. Diese können etwa Schliessfächer, Sammelboxen oder verschliessbare Taschen verwenden. Auch die Modalitäten einer Beschlagnahmung bei Regelverstössen müssen in der jeweiligen Schulordnung geregelt werden.

Das entspricht einer typisch französischen Kombination aus zentralstaatlicher Normsetzung und administrativer Umsetzung vor Ort: Der politische Grundsatz wird national definiert, seine konkrete Anwendung den Einrichtungen übertragen.

Mehr als fünf Stunden Bildschirmzeit

Die politische Initiative reagiert auf eine Entwicklung, die weit über den Schulunterricht hinausreicht. Nach einer 2025 veröffentlichten Untersuchung von Ipsos für das französische Centre national du Livre verbringen 15- bis 19-Jährige durchschnittlich 5 Stunden und 19 Minuten täglich vor Bildschirmen.

Nicht jede Bildschirmzeit ist problematisch. Digitale Medien gehören längst zu Unterricht, Kommunikation, Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Die französische Regierung argumentiert jedoch, dass die permanente Verfügbarkeit von sozialen Netzwerken, Nachrichten und Kurzvideos Konzentration und Lernfähigkeit beeinträchtigen könne.

Gerade darin unterscheidet sich die gegenwärtige Debatte von früheren Auseinandersetzungen über neue Medien. Es geht nicht mehr primär darum, ob Jugendliche Zugang zum Internet erhalten sollen. Diese Frage ist entschieden. Strittig ist vielmehr, ob bestimmte Räume bewusst von der Logik permanenter digitaler Erreichbarkeit abgeschirmt werden sollten.

Frankreich beantwortet diese Frage für die Schule zunehmend mit Ja.

Die schwierigere Grenze verläuft bei den sozialen Netzwerken

Macrons Strategie reicht allerdings erheblich weiter als bis zum Schultor. Der Präsident hatte sich auch für ein gesetzliches Verbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren eingesetzt.

Hier stiess die Regierung jedoch an verfassungsrechtliche Grenzen. Der Conseil constitutionnel erklärte am 14. August 2026 den entsprechenden Artikel des Gesetzes zum Schutz Minderjähriger vor den Risiken sozialer Netzwerke für verfassungswidrig.

Die Verfassungsrichter bestritten dabei nicht grundsätzlich, dass der Staat Minderjährige vor Risiken digitaler Plattformen schützen darf. Beanstandet wurde vielmehr die Verhältnismässigkeit der vorgesehenen Regelung. Das Verbot hätte pauschal sämtliche unter 15-Jährigen erfasst und zugleich Dienste einbezogen, deren konkrete Risiken für Minderjährige nicht in jedem Fall nachgewiesen seien.

Hinzu kam, dass Eltern keine ausreichende Möglichkeit erhalten sollten, entsprechend dem Alter, der Reife oder der familiären Situation ihres Kindes Ausnahmen zuzulassen. Der Conseil constitutionnel sah darin einen unverhältnismässigen Eingriff in die Kommunikations- und Meinungsfreiheit.

Der Unterschied zwischen beiden Massnahmen ist juristisch aufschlussreich. Innerhalb einer Schule besitzt der Staat als Träger des Bildungssystems einen erheblichen Spielraum, Regeln für Unterricht und Schulbetrieb festzulegen. Ein allgemeines Zugangsverbot zu sozialen Netzwerken greift dagegen unmittelbar in individuelle Freiheitsrechte ausserhalb der Schule ein. Die verfassungsrechtliche Hürde liegt entsprechend höher.

Macron hat die grundsätzliche Absicht dennoch nicht aufgegeben. Die Regierung soll eine neue, rechtlich belastbarere Regelung ausarbeiten.

Zwischen Schulordnung und digitalem Alltag

Auch das Smartphone-Verbot an den Lycées dürfte sich zunächst weniger an seiner politischen Popularität als an seiner praktischen Umsetzung messen lassen müssen.

Denn französische Schulen haben ihre eigenen Abläufe in den vergangenen Jahren zunehmend digitalisiert. Smartphones dienen Schülern nicht nur zum Austausch über soziale Netzwerke. Sie werden teilweise genutzt, um Stundenpläne abzurufen, schulische Plattformen zu erreichen oder Dienstleistungen innerhalb der Einrichtung zu nutzen.

Genau daraus entsteht ein Widerspruch: Der Staat möchte die private Digitalisierung des Schulalltags begrenzen, während das Bildungssystem selbst immer digitaler geworden ist.

Die Schulen müssen deshalb ihre internen Regeln überarbeiten und festlegen, wo Geräte aufbewahrt werden, wann Ausnahmen gelten und wie Verstösse sanktioniert werden. Gewerkschaftsvertreter haben darauf hingewiesen, dass eine flächendeckend einheitliche Umsetzung nicht von einem Tag auf den anderen zu erwarten ist.

Besonders kompliziert wird die Situation an Lycées, die neben dem regulären Schulunterricht auch berufliche oder hochschulähnliche Ausbildungsgänge anbieten. Dort können ältere Schüler und Studierende auf digitale Geräte angewiesen sein. Das Gesetz lässt deshalb ausdrücklich Sonderregelungen zu.

Eine europäische Grundsatzdebatte

Frankreich steht mit der Frage nicht allein. In zahlreichen europäischen Ländern wird darüber diskutiert, ob Smartphones im Unterricht lediglich ausgeschaltet, während des gesamten Schultages weggeschlossen oder grundsätzlich pädagogisch integriert werden sollten.

Hinter diesen unterschiedlichen Modellen stehen zwei Vorstellungen von Medienerziehung.

Die erste setzt auf institutionelle Begrenzung. Jugendliche sollen zumindest während eines Teils ihres Tages einem Umfeld ausgesetzt sein, in dem soziale Interaktion und Konzentration nicht ständig durch digitale Benachrichtigungen unterbrochen werden.

Die zweite betont Medienkompetenz. Nach dieser Auffassung besteht der Bildungsauftrag gerade darin, Jugendliche zu einem kontrollierten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten zu befähigen. Ein Verbot könne zwar kurzfristig Ablenkung reduzieren, löse aber nicht das Problem des Umgangs mit Smartphones ausserhalb der Schule.

Beide Argumente schliessen sich nicht zwangsläufig aus. Eine Schule kann digitale Kompetenzen vermitteln und zugleich bestimmte Zeiten oder Räume smartphonefrei halten. Entscheidend wird sein, ob Frankreich aus dem Verbot eine umfassendere Medienpädagogik entwickelt oder ob die Reform im Wesentlichen eine neue Schulordnung bleibt.

Macrons Vorstoss besitzt deshalb eine politische Bedeutung, die über das französische Bildungssystem hinausgeht. Der Staat versucht erstmals entlang der gesamten Schullaufbahn eine klare institutionelle Grenze gegenüber einem Gerät zu ziehen, das für Jugendliche längst Kommunikationsmittel, Unterhaltungszentrum, Informationsquelle und soziales Bindeglied zugleich ist.

Der eigentliche Konflikt verläuft damit nicht zwischen analoger und digitaler Bildung. Er betrifft die Frage, wer über die Aufmerksamkeit junger Menschen verfügt: die Schule, die Schüler selbst oder jene Plattformen, deren Geschäftsmodelle darauf beruhen, diese Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Frankreich hat darauf eine bemerkenswert interventionistische Antwort gegeben. Ob daraus bessere Konzentration, ein ruhigeres Schulklima und mehr unmittelbarer Austausch entstehen, wird sich erst nach längerer Praxis beurteilen lassen.

P.T.

Ende des Artikels