Politik & Gesellschaft

Frankreichs Gymnasien sollen zum Schulbeginn handyfrei werden

Frankreich will die Nutzung von Smartphones und anderen vernetzten Geräten an Gymnasien vom Schuljahr 2026/27 an weitgehend untersagen. Wie das Verbot umgesetzt wird, entscheiden die Schulen: Sie müssen Ausnahmen, Aufbewahrung und Sanktionen in ihren…

Paris – 24.08.2026: Frankreichs Regierung will die Handynutzung an Gymnasien vom neuen Schuljahr an deutlich beschränken. Regierungssprecherin Maud Bregeon sagte nach dem Ministerrat, das Verbot könne bereits zum Schulbeginn 2026/27 wirksam werden. Es soll Smartphones und andere elektronische Kommunikationsgeräte wie Smartwatches und Tablets erfassen. Die Jugendlichen dürfen ihre Geräte weiterhin mitbringen, während des Schulalltags jedoch grundsätzlich nicht benutzen.

Eine landesweit einheitliche Verwahrungspflicht ist nicht vorgesehen. Das Bildungsministerium überlässt den Gymnasien, wie sie die Geräte dem Zugriff der Schülerinnen und Schüler entziehen. Möglich sind persönliche Schließfächer, Sammelboxen in den Klassenräumen oder verschließbare Taschen. Das Konzept unter der Bezeichnung "Portable en pause" soll verhindern, dass Telefone griffbereit bleiben. Welche Lösung praktikabel ist, hängt von den Gebäuden, dem Personal und der Organisation der jeweiligen Schule ab.

Eine rechtliche Grundlage bietet bereits das französische Bildungsgesetzbuch. Nach Artikel L. 511-5 können Gymnasien die Nutzung elektronischer Kommunikationsgeräte auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Aktivitäten außerhalb des Geländes durch ihre Hausordnung untersagen. Ein Rundschreiben des Bildungsministeriums vom 2. Juli 2026 fordert die Schulen auf, die Umsetzung vorzubereiten. Der Staatsrat wies am 21. Juli einen Eilantrag gegen das Rundschreiben zurück, entschied damit aber noch nicht über dessen materielle Rechtmäßigkeit.

Bevor eine Hausordnung geändert wird, muss der Schülerrat für das Gymnasialleben angehört werden. Danach stimmt der Verwaltungsrat der Schule über die Regelung ab; anschließend wird sie der zuständigen Akademiebehörde übermittelt. Festzulegen sind der räumliche und zeitliche Geltungsbereich, mögliche Ausnahmen sowie die Verfahren für Einziehung und Rückgabe. Die Regeln können sich deshalb von Gymnasium zu Gymnasium unterscheiden.

Ausnahmen soll es etwa für medizinisch notwendige vernetzte Geräte geben, die zur Überwachung schwerer Erkrankungen dienen. Auch klar begrenzte pädagogische Anwendungen können erlaubt werden. Für Bibliotheken, Mensen, Internate und Klassenfahrten dürfen die Schulen besondere Vorschriften erlassen. Ein eigenes Regelwerk kann zudem für Studierende in Vorbereitungsklassen oder technischen Hochschulprogrammen gelten, die an manchen Gymnasien untergebracht sind.

Bei Verstößen dürfen Lehrkräfte, Aufsichtspersonal oder Schulleitungen ein Gerät einziehen, sofern die Hausordnung dies vorsieht. Die Rückgabe muss grundsätzlich spätestens am Ende des Unterrichtstages erfolgen. Wiederholte oder schwere Verstöße können weitere Erziehungsmaßnahmen, Nachsitzen oder ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Eine pauschale vorbeugende Beschlagnahme sämtlicher Geräte ist dagegen nicht vorgesehen.

Die Regierung begründet die Verschärfung mit besserer Konzentration, einem ruhigeren Schulklima und dem Schutz vor Cybermobbing und problematischen Online-Inhalten. Einer Ipsos-Studie für das Centre national du livre zufolge verbrachten 15- bis 19-Jährige im Jahr 2025 durchschnittlich fünf Stunden und 19 Minuten täglich vor Bildschirmen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französisches Bildungsministerium: Rundschreiben vom 2. Juli 2026
  • Eduscol: Leitfaden zum Handyverbot an Gymnasien
  • Conseil d'État: Beschluss Nr. 517737 vom 21. Juli 2026
  • Service-Public.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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