Politik & Gesellschaft

Frankreichs neuer Geburtsurlaub kostet viele Eltern Einkommen

Seit dem 1. Juli können Eltern in Frankreich zusätzlich ein oder zwei Monate Geburtsurlaub nehmen. Erste Erfahrungen zeigen: Die gewonnene Familienzeit ist willkommen, doch die begrenzte Entschädigung erschwert vielen die Auszeit.

Paris – 30.08.2026: Der seit dem 1. Juli geltende zusätzliche Geburtsurlaub verschafft Eltern in Frankreich mehr Zeit mit ihrem Baby, bringt vielen Haushalten aber spürbare Einkommenseinbußen. Franceinfo berichtet über erste Eltern, die das Angebot als wertvolle Entlastung nach der Geburt bewerten. Zugleich verweisen sie auf finanzielle Grenzen, die bei hohen Fixkosten oder niedrigen Einkommen besonders schwer wiegen.

Jeder Elternteil kann den zusätzlichen Urlaub für einen oder zwei Monate beanspruchen. Er ergänzt den bestehenden Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub, ersetzt diese Ansprüche also nicht. Nach Angaben der französischen Krankenversicherung gilt das Recht für Eltern von Kindern, die seit dem 1. Januar 2026 geboren oder in den Haushalt aufgenommen wurden. Der Urlaub muss grundsätzlich innerhalb von neun Monaten genommen werden.

Die Entschädigung ist gestaffelt: Im ersten Monat werden 70 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens ersetzt, im zweiten Monat 60 Prozent. Berücksichtigt wird jedoch nur das Einkommen bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung. Diese liegt 2026 bei 4.005 Euro brutto. Wer mehr verdient, erhält somit einen erheblich geringeren Anteil seines üblichen Einkommens.

Nach den von Franceinfo geschilderten Erfahrungen führt diese Konstruktion zu ungleichen Voraussetzungen. Beschäftigte, deren Arbeitgeber die Differenz freiwillig ausgleicht, können den Urlaub leichter nutzen. Wer auf sein volles Gehalt angewiesen ist und keinen betrieblichen Zuschuss erhält, muss die zusätzliche Familienzeit gegen einen Einnahmeverlust abwägen. Die Krankenversicherung berechnet die gesetzliche Leistung als Tagegeld und zahlt sie direkt aus.

Auch die Organisation verlangt Vorbereitung. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber in der Regel mindestens einen Monat vor Beginn informieren. Schließt der zusätzliche Urlaub unmittelbar an den Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub an, verkürzt sich die Frist auf 15 Tage. Die freie Zeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auf mehrere Abschnitte verteilt werden; dabei gelten gesetzliche Mindestdauern.

Der Anspruch erfasst neben Arbeitnehmern bestimmte Selbstständige, Landwirte und weitere Versicherte. Für Selbstständige gelten pauschale Tagessätze, die im ersten Monat ebenfalls höher ausfallen als im zweiten. Voraussetzung ist, dass sie ihre Erwerbstätigkeit während des beantragten Zeitraums tatsächlich unterbrechen. Andere Leistungen, etwa wegen Krankheit oder eines Arbeitsunfalls, können die Auszahlung beeinflussen.

Frankreich erweitert damit die Möglichkeiten für Eltern, die ersten Lebensmonate eines Kindes gemeinsam zu gestalten. Ob Familien ein oder zwei Monate nutzen können, hängt jedoch maßgeblich von ihrem Einkommen, der Berechnungsgrenze und möglichen Zuschüssen des Arbeitgebers ab. Die ersten Erfahrungen machen den zusätzlichen Urlaub deshalb zugleich als familienpolitischen Fortschritt und als finanzielle Abwägung sichtbar.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französische Krankenversicherung Ameli
  • Service-Public.fr
  • Ministerium für Arbeit und Solidarität

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels