Paris – 03.08.2026: Gabriel Attal hat ein schärferes Vorgehen gegen unerlaubte Lagerplätze von Fahrenden angekündigt. In einem Interview mit Le Figaro sagte der frühere Premierminister, alle Lebensweisen müssten die Gesetze der Republik achten. Er wolle das Thema in sein Programm für die Präsidentschaftswahl 2027 aufnehmen. Welche zusätzlichen Maßnahmen er vorschlägt, geht aus den bislang veröffentlichten Angaben zu dem Gespräch jedoch nicht hervor.
Gegenstand der Debatte ist die zeitweilige Nutzung öffentlicher oder privater Grundstücke ohne Zustimmung der Eigentümer oder der zuständigen Behörden. Solche Fälle beschäftigen vor allem Kommunen und Präfekturen, die zwischen Eigentumsrechten, öffentlicher Ordnung und den gesetzlichen Vorgaben für geeignete Stell- und Durchgangsflächen abwägen müssen. Attals Vorstoß zielt damit auf ein Feld, in dem staatliche Sanktionen und kommunale Pflichten eng miteinander verbunden sind.
Das Parlament befasst sich bereits mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative. Der Senat nahm am 10. Februar 2026 mit 235 gegen 101 Stimmen einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Lagerplätze von Fahrenden an und leitete ihn an die Nationalversammlung weiter. Der Text soll die Regeln für die Aufnahme reisender Gruppen überarbeiten und den Behörden zusätzliche Möglichkeiten geben, gegen unrechtmäßige Besetzungen vorzugehen. Am 3. August war das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Nach Angaben des Senats werden in Frankreich pro Jahr annähernd 1.300 Durchreisen größerer Gruppen sowie mehr als 500 unerlaubte Niederlassungen registriert. Diese Verwaltungszahlen bilden einzelne Vorgänge ab und lassen keine Rückschlüsse auf die Gesamtheit der Fahrenden zu. Der Gesetzentwurf verbindet die vorgesehenen Eingriffsmöglichkeiten daher mit der Frage, ob in den betroffenen Gebieten ausreichend nutzbare Aufnahmeflächen vorhanden sind.
Schon nach geltendem Recht können Behörden einschreiten. Die gemeinschaftliche Besetzung eines Grundstücks ohne Berechtigung ist seit dem Gesetz über die innere Sicherheit vom 18. März 2003 strafrechtlich erfasst. Gemeinden und Gemeindeverbände dürfen unter bestimmten Voraussetzungen das Abstellen von Wohnwagen außerhalb ausgewiesener Flächen untersagen. Bei Verstößen können sie die Präfektur um eine Räumungsanordnung ersuchen; deren Durchsetzung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kann gerichtlich überprüft werden.
Attal setzt mit seiner Ankündigung früh einen Akzent für den Wahlkampf 2027, ohne bislang ein eigenes Regelwerk vorzulegen. Politisch greift er eine wiederkehrende Forderung lokaler Mandatsträger nach schnelleren Verfahren auf. Zugleich bleibt der Staat an die Pflicht gebunden, die gesetzlich vorgesehenen Aufnahmebedingungen zu gewährleisten. Der konkrete parlamentarische Bezugspunkt ist vorerst der vom Senat angenommene und an die Nationalversammlung überwiesene Entwurf.
Quellen
- Franceinfo
- Senat
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).