Réau – 12.08.2026: Im Gefängniszentrum Sud-Francilien in Réau im Département Seine-et-Marne soll in Kürze ein besonders gesicherter Haftbereich seinen Betrieb aufnehmen. Nach Angaben von Franceinfo ist er für rund 20 Gefangene vorgesehen, denen Verbindungen zur organisierten Kriminalität, insbesondere zum Drogenhandel, zugeschrieben werden. Sie sollen daran gehindert werden, ihre Netzwerke außerhalb der Haftanstalt weiter zu steuern.
Der neue Trakt gehört zu den sogenannten Abteilungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Er ist baulich vom übrigen Gefängnis getrennt. Verstärkte Türen, streng kontrollierte Wege und ein verschärftes Sicherheitsregime sollen verhindern, dass Anweisungen, Informationen oder verbotene Gegenstände aus den Zellen nach außen gelangen. Telefonate können in Echtzeit überwacht werden, Besuche finden grundsätzlich hinter einer Trennscheibe statt.
Für Angehörige bringt dieses Modell erhebliche Einschränkungen mit sich. Körperlicher Kontakt ist bei Besuchen im Regelfall ausgeschlossen. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen für minderjährige Kinder und außergewöhnliche familiäre Situationen vor. Familieneinheiten, in denen Gefangene zeitweise ohne ständige Aufsicht mit nahen Angehörigen zusammenkommen können, gibt es in diesen Bereichen nicht. Vertrauliche Gespräche mit Verteidigern bleiben von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz vom 13. Juni 2025 gegen den Drogenhandel. Es erlaubt dem Justizminister, erwachsene Gefangene in einen solchen Bereich zu verlegen, wenn dadurch bestehende oder neue Verbindungen zur organisierten Kriminalität unterbunden werden sollen. Die Entscheidung muss begründet werden. Betroffene dürfen sich dazu äußern und einen Anwalt hinzuziehen. Die Unterbringung gilt jeweils für ein Jahr und kann unter denselben Voraussetzungen verlängert werden.
Das Justizministerium verweist auf Gefahren innerhalb und außerhalb der Gefängnisse. In einer Antwort auf eine Parlamentsanfrage vom 30. Juni 2026 erklärte es, die neuen Abteilungen sollten besonders einflussreiche Häftlinge daran hindern, ihre kriminellen Aktivitäten aus der Haft fortzusetzen. Seit der gewaltsamen Gefangenenbefreiung von Incarville im Mai 2024 haben der Schutz des Justizvollzugspersonals und die Abschottung organisierter Tätergruppen politisch zusätzliches Gewicht erhalten.
Ein entsprechender Bereich nahm im Juli 2025 im Gefängnis Vendin-le-Vieil den Betrieb auf, im Oktober 2025 folgte Alençon-Condé-sur-Sarthe. Für Réau hatte das Ministerium im März 2026 noch Sicherungsarbeiten angekündigt; weitere Abteilungen sind in Valence und Aix-Luynes geplant. Der Staatsrat bestätigte im Oktober 2025 die Rechtmäßigkeit des Regelwerks, verwies jedoch zugleich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensgarantien. Welche Gefangenen nach Réau verlegt werden, entscheidet der Justizminister jeweils im Einzelfall.
Quellen
- Franceinfo
- Ministerium der Justiz
- Nationalversammlung
- Légifrance
- Staatsrat
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).