Politik & Gesellschaft

Jubillar-Berufung: Entscheidung über September-Prozess soll diese Woche fallen

Nach dem Fund und der Identifizierung von sterblichen Überresten von Delphine Aussaguel prüft das Gericht in Toulouse, ob der Berufungsprozess gegen Cédric Jubillar am 21. September beginnt oder vertagt wird.

Toulouse – 20.07.2026: Im Fall der getöteten Krankenpflegerin Delphine Aussaguel steht der Berufungsprozess gegen ihren Ehemann Cédric Jubillar vor einer neuen, heiklen Zäsur. Noch vor Ende dieser Woche soll entschieden werden, ob die Verhandlung wie geplant am 21. September 2026 in Toulouse beginnt oder wegen der jüngsten Entwicklungen verschoben wird.

Auslöser ist der Fund menschlicher Überreste in der vergangenen Woche im Département Tarn. Die kriminaltechnischen Untersuchungen des Instituts für kriminaltechnische Forschung der Gendarmerie in Pontoise bestätigten am Sonntag, 19. Juli, nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Toulouse, dass es sich um Überreste von Delphine Aussaguel handelt. Sie war in der Nacht vom 15. auf den 16. Dezember 2020 verschwunden.

Cédric Jubillar war im Oktober 2025 in erster Instanz wegen Mordes zu 30 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein; damit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Der zweite Prozess war auf vier Wochen angelegt und sollte am 21. September vor dem Schwurgericht in Toulouse beginnen. Die neue Beweislage kann nun erhebliche Auswirkungen auf Ablauf und Vorbereitung der Verhandlung haben.

Nach Berichten französischer Medien hatte Jubillar Anfang Juli gegenüber seinen Verteidigern erstmals eingeräumt, für den Tod seiner Ehefrau verantwortlich zu sein. Am 15. Juli wurde er im Berufungsgericht Toulouse angehört. Anschließend führten Ermittler Suchmaßnahmen in dem von ihm bezeichneten Gebiet durch. Welche zusätzlichen kriminaltechnischen und rechtsmedizinischen Untersuchungen daraus folgen, ist bislang nicht abschließend bekannt.

Die Vorsitzende Richterin des Berufungsverfahrens will vor ihrer Entscheidung zunächst die Vertreter der beiden Kinder des Paares sowie die Anwälte der Familie von Delphine Aussaguel anhören. Gerade für die Angehörigen und die Kinder geht es dabei nicht nur um einen Termin im Gerichtskalender. Ein Verfahren muss Raum für neue Erkenntnisse lassen, zugleich aber den Beteiligten nach Jahren der Ungewissheit eine verlässliche Perspektive geben.

Eine Verschiebung würde nicht das Ende des Berufungsverfahrens bedeuten, sondern Zeit für weitere Ermittlungen und die Prüfung neuer Gutachten schaffen. Bleibt es beim September-Termin, müsste das Gericht klären, wie die neuen Erkenntnisse geordnet in die Verhandlung einfließen können. Eine formelle Entscheidung wird nach derzeitigen Angaben bis Freitag, 24. Juli 2026, erwartet.

Der Fall hatte Frankreich über Jahre beschäftigt, auch weil von Delphine Aussaguel lange jede Spur fehlte. Der nun bestätigte Fund verändert diese Geschichte juristisch und menschlich. Über Schuld, Strafmaß und die rechtliche Bewertung aller neuen Erkenntnisse wird jedoch erst das Berufungsgericht in einem ordnungsgemäßen Verfahren entscheiden.

Quellen

  • franceinfo
  • Le Monde
  • Cour d'appel de Toulouse

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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