Aix-en-Provence – 12.07.2026: Ein 47-jähriger Mann ist in Aix-en-Provence nach dem mutmaßlichen Überfall auf eine 19-jährige Studentin unter richterliche Untersuchung gestellt worden. Das bestätigten französische Medien unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Aix-en-Provence. Gegen den Mann wird wegen Entführung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, sexueller Übergriffe unter Waffenandrohung und Todesdrohungen ermittelt. Die Vorwürfe stehen unter dem erschwerenden Gesichtspunkt eines möglichen Rückfalls.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ereignete sich die Tat in der Nacht vom Freitag, 10. Juli, auf Samstag, 11. Juli. Die Studentin hatte gegen 1 Uhr ihre Hochschulresidenz verlassen, weil die Hitze in ihrer Unterkunft schwer erträglich gewesen sei. Ein Mann soll sie unter Androhung einer Waffe gezwungen haben, in sein Fahrzeug einzusteigen. Anschließend sei sie mehrere Kilometer weit gebracht und vergewaltigt worden.
Der jungen Frau gelang es demnach, zu ihrer Unterkunft zurückzukehren. Dort warteten bereits Polizeikräfte. Entscheidend für die schnelle Festnahme war laut den Berichten, dass sie das Kennzeichen des mutmaßlich verwendeten Fahrzeugs angeben konnte. Während der Tat soll sie über ihr Mobiltelefon einen Notruf ausgelöst haben, ohne sprechen zu können. Die Einsatzkräfte hätten das Fahrzeug jedoch zunächst nicht rechtzeitig orten können.
Besondere Bedeutung erhält der Fall durch die strafrechtliche Vorgeschichte des Beschuldigten. Nach Angaben von Staatsanwalt Jean-Luc Blachon war der Mann seit 2011 inhaftiert. Im Januar 2013 hatte ihn das Schwurgericht des Departements Alpes-Maritimes wegen Entführung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und eines sexuellen Übergriffs unter Androhung oder Einsatz einer Waffe zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Strafe war mit einer zwölfjährigen Sicherungsfrist und einer sozialgerichtlichen Nachbetreuung verbunden. Der Mann wurde am 6. Juni 2026 nach 15 Jahren Haft entlassen; die letzten sechs Monate hatte er in einer gelockerten Vollzugsform außerhalb der Justizvollzugsanstalt verbracht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verlief diese Phase ohne registrierte Zwischenfälle.
In seiner ersten Vernehmung soll der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt haben. Die richterliche Untersuchung dient nun dazu, Beweise zu sichern, den Tatablauf zu klären und über mögliche weitere Ermittlungsmaßnahmen zu entscheiden. Die Anklage im französischen Vorverfahren ist keine Verurteilung; bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fall lenkt den Blick erneut auf die Frage, wie Nachbetreuung und Risikobewertung nach der Entlassung von Tätern schwerer Sexual- und Gewaltdelikte ausgestaltet werden. Für die konkrete Entscheidung über Haftende, Auflagen und Vollzugslockerungen sind in Frankreich Justizbehörden und Strafvollzug zuständig. Ob die bestehenden Kontrollmechanismen im vorliegenden Fall überprüft werden, war am Sonntag zunächst nicht bekannt.
Quellen
- Franceinfo
- Le Dauphine Libere
- TF1 Info
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).