Alle Artikel · 14.01.2026 08:31
Marine Le Pen vor dem Berufungsgericht: Zwischen juristischem Risiko und politischem Kalkul
Mit dem Beginn des Berufungsprozesses im Fall der parlamentarischen Assistenzgelder steht für Marine Le Pen weit mehr auf dem Spiel als eine strafrechtliche Bewertung ihres politischen Umgangs mit EU-Mitteln. Es geht um ihre politische...
Mit dem Beginn des Berufungsprozesses im Fall der parlamentarischen Assistenzgelder steht für Marine Le Pen weit mehr auf dem Spiel als eine strafrechtliche Bewertung ihres politischen Umgangs mit EU-Mitteln. Es geht um ihre politische Zukunft – und die Frage, ob sie 2027 überhaupt zur Präsidentschaftswahl antreten darf. Der Prozess entwickelt sich dabei zunehmend auch zu einer Gratwanderung zwischen Verteidigung, Schadensbegrenzung und einem möglichen strategischen mea culpa.
Ein komplexer Fall mit weitreichenden Implikationen
Seit dem 13. Januar 2026 steht Marine Le Pen erneut vor Gericht. Der Berufungsprozess am Pariser Justizpalast betrifft den Vorwurf, sie habe zusammen mit anderen Europaabgeordneten des damaligen Front National (heute: Rassemblement National, RN) über Jahre hinweg parlamentarische Mittel zweckentfremdet. Konkret geht es um rund 6,8 Millionen Euro, mit denen EU-Abgeordnete Mitarbeiter bezahlt haben sollen, die tatsächlich nicht für die parlamentarische Arbeit in Brüssel oder Straßburg tätig waren, sondern für die Parteiarbeit in Frankreich.
Bereits im März 2025 hatte ein Pariser Strafgericht Le Pen in erster Instanz wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu vier Jahren Haft (davon zwei zur Bewährung), 100.000 Euro Geldstrafe und fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt – eine Strafe, die sie unmittelbar von der Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 ausschließt. Die Entscheidung gilt, trotz laufenden Berufungsverfahrens, aufgrund ihrer sofortigen Wirksamkeit.
Von Angriff zur Schadensbegrenzung: Le Pens neue Verteidigungslinie
Während sich Marine Le Pen nach dem erstinstanzlichen Urteil noch kämpferisch und angriffslustig zeigte – sie sprach damals von einer „politischen Entscheidung“ der Justiz –, schlägt sie nun deutlich gemäßigtere Töne an. Ihre Strategie scheint sich verändert zu haben: keine öffentliche Stellungnahme beim Betreten des Gerichts, keine Polemik gegenüber den Richtern.
An der Richterbank räumt Le Pen ein: „Wenn ein Delikt begangen wurde – denn offenbar scheint jeder das zu sagen –, bin ich bereit, mir das anzuhören.“ Zwar beharrt sie darauf, subjektiv keinen Rechtsbruch begangen zu haben, doch implizit erkennt sie die Möglichkeit eines Fehlverhaltens an. Das ist insofern bemerkenswert, als sie damit erstmals eine gewisse Mitverantwortung nicht völlig von sich weist – ein kalkulierter Schritt, der auf eine Reduktion des Strafmaßes abzielen dürfte.
Rechtsanwalt Patrick Maisonneuve, Vertreter des Europäischen Parlaments als Nebenkläger, widerspricht der Deutung Le Pens deutlich: „Das Europäische Parlament ist das Opfer in diesem Fall. Es geht um Gelder der europäischen Steuerzahler – also auch der französischen –, die missbräuchlich verwendet wurden.“ Besonders belastend für Le Pen ist laut Anklage ein E-Mail-Verkehr, in dem ein damaliger Parteifunktionär äußert, sie habe von den illegalen Praktiken gewusst.
Politisches Kalkül hinter juristischer Demut?
Die politische Brisanz des Verfahrens liegt vor allem in der Wirkung der verhängten Ineligibilität. Sollte das Berufungsgericht das Urteil in vollem Umfang bestätigen, wäre Le Pen aus dem Rennen um das Präsidentenamt 2027 ausgeschieden. In diesem Fall käme wohl der aktuelle Parteichef Jordan Bardella als Ersatzkandidat infrage – ein Szenario, das innerhalb des RN bereits offen diskutiert wird, auch wenn Bardella bislang Loyalität beteuert.
Allerdings: Sollte das Berufungsgericht das Strafmaß abmildern – etwa die Dauer der Ineligibilität auf zwei Jahre senken –, könnte Le Pen rechtzeitig zum Frühjahr 2027 wieder kandidieren. Der Staatsrechtler Benjamin Morel rechnet vor: „Eine zweijährige Ineligibilität ab dem Urteilsspruch vom 31. März 2025 würde am 31. März 2027 enden. Damit könnte sie sich unmittelbar danach zur Wahl stellen.“
Le Pens Zurückhaltung im Prozess – verbunden mit der angedeuteten Einsicht – lässt sich daher auch als Versuch interpretieren, das Gericht von ihrer Unbedenklichkeit für ein künftiges politisches Amt zu überzeugen. Denn trotz der juristischen Komplexität ist die Botschaft nach außen klar: Die Präsidentschaftskandidatur 2027 bleibt für sie ein zentrales Ziel.
Ob der neue Tonfall Le Pens aus echter Einsicht resultiert oder taktisch motiviert ist, wird letztlich für die Justiz zweitrangig sein. Entscheidend wird sein, ob das Berufungsgericht das von der Staatsanwaltschaft konstruierte System der systematischen Mittelverwendung für parteiinterne Zwecke bestätigt – und ob es dabei erneut Le Pen eine zentrale Rolle zuschreibt. Die Entscheidung, die für den Sommer angekündigt wurde, könnte somit nicht nur juristisch, sondern auch politisch zum Wendepunkt in der Karriere der rechten Oppositionsführerin werden.
Autor: P. Tiko