Paris – 20.08.2026: In Frankreich reagieren junge rassifizierte Reisende mit kurzen Videos auf abwertende Kommentare über Menschen, die Ausflüge, Wanderungen oder Aufenthalte in der Natur zeigen. Unter der Formel "Wir kommen" machen sie deutlich, dass Erholung, Mobilität und der Zugang zu touristischen Orten nicht von Hautfarbe oder zugeschriebener Herkunft abhängen dürfen.
Anlass sind Beiträge in sozialen Netzwerken, in denen Nutzerinnen und Nutzer die Anwesenheit bestimmter Bevölkerungsgruppen an Urlaubs- und Ausflugsorten infrage stellen. Die Antwort darauf ist keine zentral organisierte Kampagne. Die Beteiligten veröffentlichen vielmehr eigene Aufnahmen vom Wandern, Campen oder Baden. Indem sie sich an Orten zeigen, die ihnen in rassistischen Kommentaren abgesprochen werden, beanspruchen sie öffentlich ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe.
Der Trend greift ein Problem auf, das auch französische Institutionen dokumentieren. Der Défenseur des droits, die unabhängige Stelle zum Schutz der Bürgerrechte, beschreibt in einem Bericht von 2026 Diskriminierungen junger Menschen mit Einwanderungsgeschichte, von Nachkommen Eingewanderter und von Menschen aus den Überseegebieten. Benachteiligungen betreffen demnach auch Tourismus, Nachtleben sowie Sport- und Kulturangebote. Rassistische Ausgrenzung beschränkt sich somit keineswegs auf Arbeitsmarkt, Wohnungssuche oder Bildung.
Das französische Strafrecht verbietet es, Güter oder Dienstleistungen wegen der Herkunft, der tatsächlichen oder zugeschriebenen ethnischen Zugehörigkeit, der Nationalität, der Religion oder der Hautfarbe zu verweigern. In der Praxis ist ein solcher Verstoß jedoch oft schwer nachzuweisen. Das gilt besonders für informelle Bemerkungen, digitale Angriffe oder Entscheidungen von Anbietern, deren Motive nicht dokumentiert werden. Die Videos schaffen Aufmerksamkeit, können Anzeigen und behördliche Prüfungen aber nicht ersetzen.
Die jüngsten amtlichen Zahlen belegen die Reichweite rassistischer Übergriffe. Polizei und Gendarmerie registrierten 2025 in Frankreich mehr als 16.400 rassistische, fremdenfeindliche oder religionsfeindliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Opferbefragungen weisen zugleich auf eine erheblich höhere Zahl von Betroffenen hin. Nur ein kleiner Teil meldet einen Vorfall den Behörden.
Wie sich Ausgrenzung im Freizeitsektor äußern kann, untersuchte zuletzt SOS Racisme. Die Organisation veröffentlichte Ende Juli Ergebnisse verdeckter Testanfragen bei Privatstränden und Nachtlokalen in mehreren südfranzösischen Städten. Nach eigenen Angaben stellte sie diskriminierende Praktiken fest und reichte acht Strafanzeigen ein. Über die einzelnen Vorwürfe müssen nun die zuständigen Stellen befinden.
Die Videowelle verändert vorerst weder Strafverfolgung noch Zugangskontrollen. Sie kehrt jedoch die Blickrichtung um: Die Beteiligten rechtfertigen ihre Anwesenheit nicht, sondern behandeln sie als Selbstverständlichkeit. Der Défenseur des droits fordert eine umfassende staatliche Strategie gegen Diskriminierung junger Menschen, die ausdrücklich auch Freizeitangebote erfasst.
Quellen
- Franceinfo
- Défenseur des droits
- Ministère de l'Intérieur
- SOS Racisme
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).