Paris – 21.07.2026: Die Nationalversammlung hat in der Nacht zum Dienstag den Kompromisstext zum Gesetz über den Schutz und die Souveränität der Landwirtschaft angenommen. Für die Vorlage stimmten 296 Abgeordnete, 224 votierten dagegen, 41 enthielten sich. Das Ergebnis ebnet den Weg für die endgültige Verabschiedung, die der Senat am Dienstag, dem 21. Juli 2026, am späten Nachmittag beraten soll.
Das Gesetz war nach einem beschleunigten Verfahren zwischen beiden Kammern verhandelt worden. Eine aus sieben Abgeordneten und sieben Senatoren bestehende paritätische Kommission erzielte am 16. Juli einen Kompromiss. Die Regierung verbindet mit dem Text das Ziel, landwirtschaftliche Produktion zu sichern, die Verhandlungsposition der Erzeuger zu stärken und Verfahren etwa bei Wasserprojekten, Stallbauten und Flächenschutz zu vereinfachen.
Den Kern des Konflikts bildet eine Bestimmung zu Pflanzenschutzmitteln. Sie eröffnet der nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz, Anses, die Möglichkeit, unter eng gefassten Bedingungen Ausnahmen für Acetamiprid und Flupyradifuron zuzulassen. Beide Wirkstoffe sind in Frankreich verboten, auf europäischer Ebene aber weiterhin zugelassen. Vorgesehen sind Ausnahmen allein für besonders betroffene Kulturen, darunter Zuckerrüben, Äpfel, Kirschen und Haselnüsse.
Die Befürworter der Regelung verweisen auf Wettbewerbsnachteile französischer Betriebe gegenüber Produzenten in anderen EU-Staaten. Jean-René Cazeneuve, Mitberichterstatter des Textes aus dem Präsidentenlager, betonte im Plenum, nicht die Politik lasse Stoffe zu; die wissenschaftliche Sicherheitsbehörde entscheide über einzelne, kontrollierte Ausnahmen. Damit soll die grundsätzliche Untersagung erhalten bleiben, während für einzelne Produktionszweige ein begrenzter Handlungsspielraum entsteht.
Linke und ökologische Fraktionen werteten den Kompromiss dagegen als Rückschritt beim Gesundheits- und Umweltschutz. Ihre Kritik richtete sich nicht nur gegen die beiden Wirkstoffe, sondern auch gegen mehrere Vorschriften zur Wasserbewirtschaftung. Das Gesetz soll unter anderem die Speicherung von Wasser für landwirtschaftliche Zwecke erleichtern und die Rolle der Landwirtschaft in lokalen Gremien zur Wasserverwaltung ausbauen. Gerade diese Verbindung von Produktionssicherung und Deregulierung prägt den parlamentarischen Streit.
Politisch zeigt das knappe Ergebnis die Spannungen innerhalb des Regierungsumfelds. Die Vorlage erhielt zwar eine Mehrheit, doch die Zustimmung fiel deutlich weniger geschlossen aus als bei vielen agrarpolitischen Initiativen der konservativen Senatsmehrheit. Der Senat hatte den Gesetzentwurf am 2. Juli in erster Lesung mit 219 gegen 111 Stimmen verändert angenommen. Seine Zustimmung zum nun ausgehandelten Text gilt als wahrscheinlich, ist am Vormittag des 21. Juli aber noch nicht erfolgt.
Über die Pestizidfrage hinaus enthält das Gesetz Maßnahmen gegen als unfair bewertete Importkonkurrenz, zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen und zur Verbesserung der Einkommen entlang der Wertschöpfungskette. Es verschärft zudem Sanktionen bei Diebstahl, Beschädigung und unbefugtem Eindringen auf landwirtschaftliche Betriebe. Ob die Ausnahmeregeln für Pflanzenschutzmittel später tatsächlich angewandt werden, hängt nach der vorgesehenen Konstruktion von den wissenschaftlichen Bewertungen der Anses und den jeweiligen Voraussetzungen einzelner Branchen ab.
Quellen
- LCP – Assemblee nationale
- Senat
- Ministerium für Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungssouveränität
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).