Paris – 21.08.2026: Der Pariser EPR-Abgeordnete Sylvain Maillard hat den angekündigten Vorstoß von La France insoumise gegen die begrenzte Wiederzulassung bestimmter Neonikotinoide als bloße politische Ankündigung kritisiert. Maillard sagte am Freitag bei Franceinfo, er lehne diese Wirkstoffe seit Langem ab. Eine Abstimmung während eines parlamentarischen Sitzungstags der Opposition habe für sich genommen jedoch keine rechtlichen Folgen.
La France insoumise will ihren Sitzungstag am 29. Oktober 2026 nutzen, um die einschlägigen Bestimmungen des neuen Gesetzes zur Sicherung und zum Schutz der französischen Landwirtschaft aufheben zu lassen. Die Initiative richtet sich gegen Ausnahmegenehmigungen für Acetamiprid sowie für Flupyradifuron, einen Wirkstoff mit vergleichbarer Wirkungsweise. Die linke Fraktion fordert damit eine Rückkehr zu einer strikten nationalen Beschränkung.
Der Konflikt betrifft zunächst das parlamentarische Verfahren. An einem sogenannten Nischentag kann eine Oppositionsfraktion die Tagesordnung der Nationalversammlung bestimmen und eigene Gesetzesvorschläge zur Abstimmung stellen. Selbst eine Mehrheit in der Kammer würde die geltende Regelung aber nicht unmittelbar beseitigen. Der Text müsste anschließend das gesamte Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Beschließen Nationalversammlung und Senat unterschiedliche Fassungen, wäre ein Kompromiss erforderlich. Maillards Einwand zielt auf diese institutionelle Hürde.
Das Landwirtschaftsgesetz war im Juli von beiden Kammern verabschiedet worden. Es sieht Ausnahmen von dem seit 2018 geltenden französischen Verbot für besonders betroffene Kulturen vor, darunter Zuckerrüben, Äpfel, Kirschen und Haselnüsse. Die Bestimmungen bedeuten keine allgemeine Freigabe. Voraussetzung sind festgelegte Bedingungen sowie Entscheidungen der französischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz, Anses. Jedes Pflanzenschutzmittel benötigt zudem eine gesonderte Prüfung und nationale Marktzulassung.
Befürworter der Ausnahmen verweisen auf Ernteverluste und den Wettbewerbsdruck für französische Produzenten. Acetamiprid ist auf europäischer Ebene weiterhin als Wirkstoff genehmigt; französische Landwirte sehen sich deshalb gegenüber Erzeugern aus Ländern benachteiligt, in denen entsprechende Mittel eingesetzt werden dürfen. Gegner warnen dagegen vor Risiken für Bestäuber, Biodiversität und Gewässer. Neonikotinoide wirken systemisch: Die Pflanze nimmt den Wirkstoff auf und verteilt ihn in ihrem Gewebe.
Die Abstimmung am 29. Oktober wird daher vor allem sichtbar machen, welche Fraktionen die im Juli beschlossenen Ausnahmen weitertragen. Zugleich berührt der Vorstoß die Stellung der Anses, denn eine gesetzliche Ausnahmemöglichkeit ersetzt weder die wissenschaftliche Risikobewertung noch die Zulassung eines konkreten Mittels. Bis zum Abschluss eines möglichen neuen Gesetzgebungsverfahrens bleiben die im Juli verabschiedeten Vorschriften maßgeblich.
Quellen
- Franceinfo
- Assemblée nationale
- Sénat
- Anses
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).