Washington – 18.08.2026: Der Oberste Gerichtshof der USA hat Donald Trumps letzten Antrag im Zivilverfahren gegen die Schriftstellerin E. Jean Carroll abgewiesen. Das Gericht lehnte am Montag, dem 17. August, eine erneute Prüfung seiner vorangegangenen Entscheidung ab. Damit bleibt das Urteil einer New Yorker Jury aus dem Jahr 2023 bestehen: Trump wurde zivilrechtlich wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung haftbar gemacht.
Die Richter veröffentlichten keine Begründung. Bereits am 29. Juni 2026 hatte der Supreme Court Trumps Beschwerde ohne Kommentar nicht zur Verhandlung angenommen. Der nun abgelehnte Antrag sollte diese Entscheidung noch einmal überprüfen lassen. Aus dem Gerichtsregister geht hervor, dass das Wiederaufnahmegesuch am 17. August abgewiesen wurde. Der Instanzenweg in diesem Verfahren ist damit ausgeschöpft.
Der Fall geht auf Carrolls Schilderung einer Begegnung Mitte der neunziger Jahre im New Yorker Kaufhaus Bergdorf Goodman zurück. Sie sagte vor Gericht aus, Trump habe sie damals in einer Umkleidekabine sexuell angegriffen. Eine Jury kam 2023 zu dem Ergebnis, dass Trump sie sexuell missbraucht und anschließend mit öffentlichen Äußerungen verleumdet hatte. Im strafrechtlichen Sinne wurde über die Vorwürfe in diesem Verfahren nicht entschieden; es handelte sich um einen Zivilprozess.
Das Urteil verpflichtete Trump zur Zahlung von fünf Millionen Dollar. Einschließlich Zinsen erhielt Carroll nach Angaben ihrer Anwältin Roberta Kaplan im Juli mehr als 5,6 Millionen Dollar aus einem zuvor hinterlegten Treuhandkonto. Die Auszahlung wurde möglich, nachdem der Supreme Court Trumps Beschwerde Ende Juni nicht angenommen hatte. Seine Anwälte versuchten noch, die Überweisung gerichtlich aufzuhalten, blieben damit jedoch erfolglos.
Kaplan erklärte nach der jüngsten Entscheidung, das einstimmige Urteil könne nun vor keinem Gericht mehr angefochten werden. Für Carroll, eine frühere Ratgeberkolumnistin und Fernsehmoderatorin, endet damit ein zentraler Teil eines jahrelangen Rechtsstreits. Sie hatte ihre Vorwürfe 2019 öffentlich erhoben und später Klage eingereicht.
Trump bestreitet weiterhin jedes Fehlverhalten. Seine Anwälte hatten unter anderem beanstandet, dass die Geschworenen während des Prozesses Aussagen und Beweismittel zu weiteren Vorwürfen gegen ihn zur Kenntnis nehmen durften. Die zuständigen Bundesgerichte bestätigten das Urteil jedoch. Die jetzt abgewiesene Wiederaufnahme betraf allein den Prozess über fünf Millionen Dollar.
Ein zweites, finanziell deutlich gewichtigeres Verfahren ist davon nicht berührt. Trump und das US-Justizministerium haben beim Supreme Court beantragt, ein weiteres Urteil über rund 83 Millionen Dollar wegen Verleumdung aufzuheben. Es betrifft Äußerungen Trumps aus dem Jahr 2019, als er Präsident war. Im Gerichtsregister war am 18. August noch keine Entscheidung über diese Beschwerde verzeichnet.
Quellen
- Franceinfo
- Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten, Verfahrensregister Trump gegen Carroll
- Associated Press
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).