Paris – 24.07.2026: Die Fraktionen der Ökologen und von La France insoumise haben den Französischen Verfassungsrat wegen des Gesetzes zum Schutz und zur Stärkung der landwirtschaftlichen Souveränität angerufen. Sie stellen zentrale Bestimmungen des jüngst endgültig vom Parlament verabschiedeten Textes infrage. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stehen mögliche Ausnahmen vom Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel sowie Regeln zum Ausbau von Wasserspeichern für die Landwirtschaft.
Das Gesetz war nach einem Kompromiss im gemeinsamen Ausschuss beider Parlamentskammern am 20. Juli 2026 von der Nationalversammlung und am 21. Juli 2026 vom Senat angenommen worden. Die Regierung begründet das Vorhaben mit der Sicherung der französischen Lebensmittelproduktion, dem Schutz landwirtschaftlicher Betriebe und einer besseren Anpassung an klimatische Risiken. Der Gesetzestext umfasst daneben Regelungen zu Flächen, Tierhaltung, Handelsbeziehungen und Importkontrollen.
Besonders umstritten ist eine eng begrenzte Abweichung vom grundsätzlichen Verbot von Pflanzenschutzmitteln aus der Gruppe der Neonicotinoide oder verwandter Stoffe. Nach der vom Senat veröffentlichten Darstellung soll sie nur für besonders betroffene Bereiche des Anbaus von Zuckerrüben, Äpfeln, Kirschen und Haselnüssen gelten. Die Antragsteller sehen darin dennoch eine erneute Öffnung für Mittel, deren Einsatz in Frankreich untersagt ist, und befürchten Risiken für Umwelt und Gesundheit.
Ein zweiter Konfliktpunkt betrifft die Wasserpolitik. Das Gesetz setzt das Ziel, die Speicherkapazitäten für Wasser zur landwirtschaftlichen Nutzung bis 2035 zu verdoppeln und Genehmigungsregeln zu vereinfachen. Befürworter verweisen auf trockenere Sommer, Ernteausfälle und den Bedarf, Betriebe widerstandsfähiger zu machen. Kritiker warnen dagegen, dass zusätzliche Speicher den Wettbewerb um eine knapper werdende Ressource verschärfen und den Schutz von Gewässern beeinträchtigen könnten.
Der Verfassungsrat muss nun prüfen, ob die angegriffenen Vorschriften mit der Verfassung und insbesondere den Anforderungen der Umweltcharta vereinbar sind. Seine Entscheidung fällt vor der Verkündung des Gesetzes. Er kann einzelne Artikel vollständig oder teilweise beanstanden, mit Auslegungsvorgaben billigen oder den Text insgesamt passieren lassen. Bis zu diesem Urteil treten die strittigen Regelungen nicht in Kraft.
Die Anrufung verlängert damit einen seit Monaten geführten politischen und rechtlichen Streit über die Grenzen agrarischer Erleichterungen. Die Befürworter des Gesetzes betonen die Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit der französischen Landwirtschaft. Ökologen und LFI halten dem entgegen, dass Produktionssicherung nicht zu Lasten des Umwelt- und Gesundheitsschutzes organisiert werden dürfe. Mit der Entscheidung des Verfassungsrats erhält dieser Konflikt nun eine neue institutionelle Etappe.
Quellen
- Franceinfo
- Senat
- Nationalversammlung
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).