Paris – 16.07.2026: Die Gesetzeskommission der Nationalversammlung will am Dienstag, 21. Juli, eine Petition gegen die geplante Vermutung eines rechtmäßigen Schusswaffeneinsatzes durch französische Sicherheitskräfte beraten. Die Eingabe richtet sich gegen einen Gesetzesvorschlag, den die Abgeordneten am 7. Juli in erster Lesung verabschiedet haben. Nach Angaben der parlamentarischen Petitionsplattform verzeichnet sie inzwischen 607253 Unterstützer.
Das Gesetzesvorhaben geht auf den Abgeordneten Eric Pauget von der konservativen Fraktion Droite republicaine zurück. Die Nationalversammlung nahm den Text mit 313 gegen 199 Stimmen an. Im Zentrum steht eine Ergänzung von Artikel L.435-1 des französischen Gesetzbuchs für innere Sicherheit. Dieser regelt die Voraussetzungen, unter denen Polizei und Gendarmerie ihre Waffen einsetzen dürfen.
Die verabschiedete Fassung sieht vor, dass Polizisten und Gendarmen bei einem Schusswaffeneinsatz grundsätzlich als innerhalb der gesetzlich zulässigen Fälle handelnd gelten. Die Anforderungen der absoluten Notwendigkeit und strikten Verhältnismässigkeit bleiben im Wortlaut bestehen. Die Vermutung kann jedoch jederzeit durch gegenteilige Beweismittel widerlegt werden. Das Gesetz streicht zugleich einen bisherigen Tatbestand aus Artikel L.435-1.
Befürworter des Vorhabens argumentieren, Einsatzkräfte sollten nach dem Gebrauch ihrer Waffe nicht automatisch unter einen allgemeinen Verdacht gestellt werden. Innenminister Laurent Nunez betonte während der parlamentarischen Debatte, Staatsanwälte könnten die Vermutung aufheben, sobald die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Damit werde weder eine strafrechtliche Immunität geschaffen noch die gerichtliche Kontrolle abgeschafft.
Die Gegner sehen dagegen eine Verschiebung der praktischen Beweislast zugunsten staatlicher Gewaltträger. Die Petition verweist auf rechtsstaatliche und menschenrechtliche Bedenken sowie auf die Erfordernisse unabhängiger Ermittlungen nach tödlicher Gewaltanwendung. Unterstützt wird die Kritik unter anderem von Menschenrechtsorganisationen, Berufsverbänden aus Justiz und Anwaltschaft sowie Zusammenschlüssen von Angehörigen Betroffener.
Das Verfahren der Nationalversammlung gibt einer ständigen Kommission nach der Zuweisung einer Petition die Möglichkeit, einen Berichterstatter zu bestimmen. Dieser kann eine parlamentarische Aussprache mit Bericht vorschlagen oder die Eingabe abschliessen. Bei mindestens 500000 Unterschriften aus wenigstens 30 Departements kann zudem die Präsidentenkonferenz eine Debatte im Plenum ansetzen. Ob dies geschieht, ist offen.
Unabhängig von der Petition setzt sich das Gesetzgebungsverfahren fort. Der am 7. Juli an den Senat überwiesene Text wurde dort der Gesetzeskommission zugeteilt. Erst wenn beide Kammern eine identische Fassung beschliessen, kann das Vorhaben endgültig Gesetz werden. Die Beratung am 21. Juli betrifft zunächst die politische und institutionelle Behandlung der Bürgerpetition, nicht die Schlussabstimmung über den Gesetzestext.
Quellen
- Franceinfo
- Nationalversammlung: Petitionsplattform
- Senat
- LCP – Assemblee nationale
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).