Politik & Gesellschaft

Philippe will Arbeitslosengeld für Unter-50-Jährige auf zwölf Monate begrenzen

Der frühere Premierminister Édouard Philippe fordert, die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Menschen unter 50 Jahren auf zwölf Monate zu senken. Als Vorbild nennt der Vorsitzende von Horizons die deutschen Regeln.

Paris – 27.08.2026: Frankreichs früherer Premierminister Édouard Philippe will die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Menschen unter 50 Jahren von derzeit bis zu 18 auf zwölf Monate verkürzen. Der Vorsitzende der Partei Horizons verwies am Donnerstag auf Deutschland, wo Versicherte dieser Altersgruppe bei ausreichender Vorbeschäftigung höchstens ein Jahr Arbeitslosengeld erhalten. Philippe äußerte sich vor einer Debatte beim französischen Arbeitgeberverband Medef.

Sein Vorschlag betrifft eine zentrale Stellschraube der französischen Arbeitslosenversicherung. Nach den geltenden Regeln können Erwerbslose unter 55 Jahren grundsätzlich bis zu 18 Monate Leistungen beziehen. Wie lange der Anspruch im Einzelfall besteht, hängt unter anderem von der vorherigen Beschäftigungsdauer ab. Für ältere Versicherte gelten längere Höchstfristen, da ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt häufig mehr Zeit beansprucht.

Die Regeln werden bereits zum 1. September 2026 verschärft. Dann sinkt die maximale Bezugsdauer nach einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrags, der sogenannten rupture conventionnelle, für Unter-55-Jährige auf 15 Monate. Diese Änderung erfasst jedoch nicht alle neu Arbeitslosen, sondern einen bestimmten Weg zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Philippes Forderung nach einer allgemeinen Obergrenze von zwölf Monaten für Unter-50-Jährige reicht daher wesentlich weiter.

Der Vergleich mit Deutschland stimmt hinsichtlich der Höchstdauer, lässt aber wichtige Voraussetzungen außer Acht. Wer dort jünger als 50 Jahre ist, muss zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um zwölf Monate Arbeitslosengeld zu erhalten. Bei einer kürzeren Versicherungszeit fällt auch die Leistungsdauer geringer aus. Von 50 Jahren an steigt der mögliche Anspruch schrittweise; ab 58 Jahren sind unter bestimmten Bedingungen bis zu 24 Monate vorgesehen.

Frankreich hat seine Arbeitslosenversicherung in den vergangenen Jahren wiederholt reformiert. Die Leistungsdauer wurde dabei stärker an die Arbeitsmarktlage gekoppelt. Daneben bestehen besondere Bestimmungen etwa für Weiterbildung, Saisonarbeit und den Übergang in den Ruhestand. Eine einheitliche Begrenzung auf zwölf Monate würde deshalb neue politische und rechtliche Entscheidungen sowie eine genaue Definition der betroffenen Anspruchsberechtigten erfordern.

Der Vorstoß gehört zugleich zu Philippes Vorbereitung auf die Präsidentschaftswahl 2027. Er begründet ihn mit stärkeren Anreizen für eine rasche Arbeitsaufnahme und geringeren Ausgaben der Arbeitslosenversicherung. Konkrete Angaben zur Finanzierung, zu Übergangsfristen oder zum Umgang mit Weiterbildungen und wiederholter Arbeitslosigkeit machte er zunächst nicht. Damit liegt bislang eine politische Forderung vor, kein ausgearbeiteter Reformentwurf. Die schon beschlossene Sonderregel für einvernehmliche Vertragsauflösungen tritt dagegen am 1. September in Kraft.

Quellen

  • Franceinfo
  • Service-Public.fr
  • France Travail
  • Bundesagentur für Arbeit

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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