Paris – 27.07.2026: Die französische Finanzstaatsanwaltschaft PNF hat beantragt, BNP Paribas sowie mehrere Kinder des früheren gabunischen Präsidenten Omar Bongo vor das Pariser Strafgericht zu stellen. Nach Angaben aus Justizkreisen richtet sich die Forderung insgesamt gegen 23 natürliche und juristische Personen. Gegenstand des Verfahrens sind Vermögenswerte, die in Frankreich mit mutmaßlich veruntreuten öffentlichen Geldern erworben worden sein sollen. Der Antrag ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung eines Strafprozesses.
Die Untersuchung wurde 2010 in Paris eröffnet und am 28. März 2025 formell abgeschlossen. Sie geht auf eine 2007 eingereichte Anzeige von Transparency International France zurück, die von der Organisation Sherpa unterstützt wurde. Die Ermittler prüften, ob Immobilien und andere Vermögenswerte der Familie Bongo in Frankreich aus rechtswidrig erlangten Mitteln finanziert wurden. Omar Bongo regierte Gabun von 1967 bis zu seinem Tod im Jahr 2009.
Eine zentrale Rolle spielt nach früher bekannt gewordenen Ermittlungsakten die Gesellschaft Atelier 74. Omar Bongo soll dem Unternehmen mindestens 52 Millionen Euro in bar übergeben haben, damit es Immobilienkäufe und Renovierungen für seine Familie abwickelte. Die Justiz verdächtigt BNP Paribas, bei Kontobewegungen der Gesellschaft ihre geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten nicht ausreichend erfüllt und keine Verdachtsmeldung abgegeben zu haben. Die Bank war in diesem Komplex bereits 2021 formell beschuldigt worden.
Beim Abschluss der Ermittlungen waren 24 Personen formell beschuldigt, darunter elf Nachkommen Omar Bongos, mehrere französische Geschäftsleute und Gesellschaften. Angehörige der Familie bestritten wiederholt, von einer mutmaßlich rechtswidrigen Herkunft der Mittel gewusst zu haben. Im Verlauf des Verfahrens ließ die französische Justiz Vermögenswerte im Wert von annähernd 70 Millionen Euro beschlagnahmen, darunter Immobilien in mehreren Pariser Arrondissements und in Nizza.
Mit dem Antrag legt die PNF ihre rechtliche Bewertung nach dem Ende der Ermittlungen vor. Über die Überweisung an das Strafgericht entscheidet jedoch der zuständige Untersuchungsrichter. Er kann der Forderung folgen oder das Verfahren gegen einzelne Beschuldigte einstellen. Erst ein entsprechender Beschluss würde ein öffentliches Verfahren vor dem Tribunal correctionnel de Paris eröffnen. Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Das Verfahren gehört zum französischen Komplex der sogenannten unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerte ausländischer Staatsführer. In einem anderen Fall wurde Teodorin Nguema Obiang, Sohn des Präsidenten von Äquatorialguinea, 2021 in Frankreich rechtskräftig wegen Geldwäsche verurteilt. Das Bongo-Verfahren zeichnet sich durch die große Zahl der Beschuldigten sowie die mögliche Rolle französischer Dienstleister und Finanzinstitute aus. Der Antrag der PNF umfasst nun 23 natürliche und juristische Personen.
Quellen
- Parquet national financier, Tribunal judiciaire de Paris
- Le Monde
- L'Express
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