Paris – 13.08.2026: Ein Sprung ins Wasser, ein Nachmittag im Grünen, eine Feier unter freiem Himmel: In Frankreich lassen sich private Pools und Gärten zunehmend für einige Stunden buchen. Franceinfo berichtete am Donnerstag über die wachsende Nachfrage auf digitalen Vermittlungsplattformen. Eigentümer bieten dort zeitweise Flächen an, die sie selbst gerade nicht nutzen, und erschließen sich so eine zusätzliche Einnahmequelle.
Die Inserate legen gewöhnlich Preis, Zeitfenster, Personenzahl und Nutzungsregeln fest. Das Angebot richtet sich vor allem an Menschen, die während der sommerlichen Hitze eine Badegelegenheit in ihrer Nähe suchen, aber keinen eigenen Pool besitzen. Auch Gärten werden für Erholung oder private Zusammenkünfte vermietet. Anders als bei einem öffentlichen Schwimmbad erwerben die Gäste lediglich einen befristeten Zugang zu einem privaten Grundstück.
Was unkompliziert gebucht ist, kann für die Anbieter rechtliche Folgen haben. Nach Angaben der französischen Steuerverwaltung müssen Einnahmen aus der Vermietung von Pools, Gärten und anderen Grundstücksteilen grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden. Wie sie steuerlich behandelt werden, hängt von der Ausgestaltung ab. Die bloße Überlassung einer Fläche kann in eine andere Kategorie fallen als ein Angebot, das zusätzliche Ausstattung, Bewirtung, Betreuung oder weitere Dienstleistungen umfasst.
Auch die Plattformen stehen in der Pflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen sie den Finanzbehörden Angaben zu den Geschäften und Umsätzen ihrer Nutzer übermitteln. Diese Meldepflicht erfasst unter anderem die entgeltliche Überlassung von Immobilien und Grundstücksflächen. Sie ersetzt jedoch nicht die persönliche Erklärungspflicht: Eigentümer müssen ihre Einkünfte auch dann vollständig angeben, wenn das Portal die Daten bereits gemeldet hat.
Besondere Sorgfalt verlangt die Vermietung eines Schwimmbeckens. Für private, in den Boden eingelassene und nicht vollständig umschlossene Pools schreibt das französische Recht mindestens eine normgerechte Schutzvorrichtung vor. Möglich sind etwa eine Barriere, ein Alarmsystem, eine Sicherheitsabdeckung oder eine Überdachung. Da Behörden zwischen privat genutzten Familienbecken und entgeltlich zugänglichen Anlagen unterscheiden, müssen Anbieter prüfen, welche Vorschriften für ihr konkretes Modell gelten.
Hinzu kommt der Versicherungsschutz. Eine gewöhnliche Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung deckt eine gewerbliche oder wiederkehrende Vermietung nicht zwangsläufig ab. Auch kommunale Vorschriften, Lärmschutzregeln, Vereinbarungen einer Eigentümergemeinschaft und Grenzen für Veranstaltungen können relevant sein. Klare Angaben zu Aufsicht, Gästezahl, Zutritt und erlaubter Nutzung schützen deshalb beide Seiten.
Der neue Markt verwandelt zeitweise ungenutzte Grundstücksteile in buchbare Freizeitangebote. Franceinfo zufolge kann das für Eigentümer lukrativ sein. Die französische Steuerverwaltung führt Pools und Gärten ausdrücklich als Beispiele für Einkünfte aus der Plattformwirtschaft, die in der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt werden müssen.
Quellen
- Franceinfo: Beitrag zur privaten Pool- und Gartenvermietung
- Französische Steuerverwaltung: Einkünfte aus der Plattformwirtschaft
- Französisches Innenministerium: Sicherheitsvorschriften für private Pools
- Service-Public.fr: Meldepflichten digitaler Plattformen
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).