Wirtschaft

Schulstart-Beihilfe erreicht drei Millionen Familien in Frankreich

Frankreich zahlt die Schulstart-Beihilfe für 2026 an rund drei Millionen Haushalte aus. Je nach Alter des Kindes beträgt die Unterstützung zwischen 426,87 und 466,02 Euro.

Paris – 18.08.2026: In Frankreich erhalten rund drei Millionen Haushalte die diesjährige Schulstart-Beihilfe. Seit Dienstag wird die sogenannte Allocation de rentrée scolaire im Mutterland sowie in Guadeloupe, Französisch-Guayana und Martinique ausgezahlt. Nach Angaben der Familienkassen kommt sie mehr als fünf Millionen Kindern zugute. Die einkommensabhängige Leistung soll Ausgaben für Schulmaterial, Kleidung und weitere notwendige Ausstattung abfedern.

Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes. Für Sechs- bis Zehnjährige werden 426,87 Euro gezahlt, für Elf- bis Vierzehnjährige 450,41 Euro. Familien mit Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren erhalten 466,02 Euro. Die Beträge verstehen sich nach Abzug des Beitrags zur Tilgung der Sozialschuld. Auf Mayotte gelten aufgrund eines gesonderten Systems leicht abweichende Sätze zwischen 429,01 und 468,36 Euro.

Anspruch haben Familien mit begrenztem Einkommen, die für ein Kind im Alter von sechs bis 18 Jahren sorgen. Berücksichtigt werden neben Schülerinnen und Schülern auch Auszubildende. Maßgeblich für die Leistung im Jahr 2026 ist das steuerlich relevante Haushaltseinkommen von 2024. Überschreitet eine Familie die vorgeschriebene Einkommensgrenze nur knapp, kann sie eine entsprechend verringerte Beihilfe erhalten.

Für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren wird das Geld in der Regel automatisch überwiesen, sofern die Angaben bei der Familienkasse vollständig und aktuell sind. Das gilt ebenfalls für jüngere Kinder, die bereits in die erste Grundschulklasse aufgenommen wurden. Haushalte, die bislang keine Familienleistungen beziehen, müssen einen Antrag bei der Caisse d'allocations familiales (Caf) oder bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung MSA stellen.

Bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren ist eine zusätzliche Erklärung nötig. Die Eltern müssen bestätigen, dass ihr Kind im neuen Schuljahr weiterhin eine Schule besucht oder eine Ausbildung aufnimmt. Ohne diese Mitteilung wird die Zahlung nicht freigegeben. Nach Angaben der Pariser Familienkasse kann die Erklärung über das persönliche Online-Konto abgegeben werden.

In La Réunion und auf Mayotte begann die Auszahlung bereits am 4. August, weil dort das Schuljahr früher startet. Im französischen Mutterland und den übrigen betroffenen Überseegebieten fiel der zentrale Auszahlungstermin auf den 18. August.

Gegenüber dem Vorjahr wurde die Beihilfe um 0,8 Prozent angehoben. Sie wird für jedes anspruchsberechtigte Kind einzeln berechnet. Familien mit mehreren Kindern erhalten daher mehrere Zahlungen, sofern die jeweiligen Alters- und Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind.

Quellen

  • Franceinfo
  • Caisse d'allocations familiales
  • Service-Public.fr
  • Ministère de l'Économie et des Finances
  • Ministère de l'Éducation nationale
  • Mutualité sociale agricole

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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