Politik & Gesellschaft

Schwanger in der Probezeit: Im Streitfall muss der Arbeitgeber seine Gründe belegen

Auch während der Probezeit darf eine Schwangerschaft in Frankreich nicht zum Nachteil einer Beschäftigten führen. Kommt es zum Rechtsstreit, muss der Arbeitgeber seine Entscheidung mit nachvollziehbaren Tatsachen begründen. Verbleibende Zweifel wirken zugunsten der Arbeitnehmerin.

Auch während der Probezeit darf eine Schwangerschaft in Frankreich nicht zum Nachteil einer Beschäftigten führen. Kommt es zum Rechtsstreit, muss der Arbeitgeber seine Entscheidung mit nachvollziehbaren Tatsachen begründen. Verbleibende Zweifel wirken zugunsten der Arbeitnehmerin.

Nachrichten-Abonnement

Mit France Premium weiterlesen

Der vollständige Artikel gehört zum Nachrichten-Angebot von France Premium. Sie können ihn mit Werbung lesen oder sich mit einem gültigen News-Zugang anmelden.

Kostenlos

Mit Werbung weiterlesen

Sie lesen den vollständigen Artikel und sehen klar gekennzeichnete Anzeigen.

Mit Werbung weiterlesen →
Werbefrei

Mit France Premium lesen

Mitglieder mit gültigem News-Zugang lesen den vollständigen Artikel ohne Anzeigen.

Anmelden →News-Abo ansehen

Login, Mitgliedskonto und Abonnement werden zentral bei France Premium verwaltet.

Ende des Artikels