Politik & Gesellschaft

Sébastien Delogu muss nach Streit mit Polizisten vor Gericht

Nach einer Auseinandersetzung in Marseille ist der Abgeordnete Sébastien Delogu für November vor Gericht geladen. Drei Polizisten werfen ihm Beleidigungen vor; er selbst spricht von Beschimpfungen und körperlicher Gewalt.

Marseille – 28.08.2026: Nach einer Auseinandersetzung mit drei Polizisten in Marseille muss sich der Abgeordnete Sébastien Delogu von La France insoumise im November vor Gericht verantworten. Ihm wird die Beleidigung von Personen vorgeworfen, die öffentliche Autorität ausüben. Delogu war am Donnerstag, 27. August, mehr als acht Stunden in Polizeigewahrsam und wurde anschließend freigelassen.

Der Vorfall ereignete sich am Montag, 24. August, in dem Wohnhaus, in dem Delogu lebt. Zivil gekleidete Polizisten wollten dort einen Verdächtigen festnehmen. Nach ihrer Darstellung hinderte der Abgeordnete sie körperlich daran, das Gebäude zu betreten, und beleidigte sie. Drei Beamte erstatteten Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Marseille leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein.

Delogu schildert den Vorgang anders. Über seinen Anwalt ließ er erklären, die Männer hätten sich zunächst nicht hinreichend als Polizisten zu erkennen gegeben. Deshalb habe er ihnen den Zutritt verweigert. Der Abgeordnete erstattete seinerseits Anzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigungen und mutmaßlicher körperlicher Gewalt durch Personen, die sich als Polizeibeamte ausgegeben hätten. Welche Darstellung zutrifft, muss nun anhand der Aussagen und möglicher weiterer Beweismittel geklärt werden.

Die Vorladung für November ist keine Verurteilung. Sie ermöglicht jedoch eine gerichtliche Prüfung der Vorwürfe, nachdem Delogu in Polizeigewahrsam vernommen worden ist. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Auch Delogus Gegenanzeige ist von den Behörden gesondert zu untersuchen. Seine Stellung als Abgeordneter schützt ihn nicht vor Ermittlungen zu Handlungen, die außerhalb seiner parlamentarischen Tätigkeit liegen.

Der französische Straftatbestand des "outrage" erfasst Äußerungen, Gesten oder Drohungen, die sich gegen die Würde eines Amtsträgers oder den Respekt vor dessen Funktion richten. Ist ein Polizeibeamter im Dienst betroffen, kann die Tat nach Artikel 433-5 des Strafgesetzbuches grundsätzlich mit bis zu einem Jahr Haft und 15.000 Euro Geldstrafe geahndet werden. Ob Delogus Verhalten diese Voraussetzungen erfüllte, ist Gegenstand des Verfahrens.

Der 39-Jährige vertritt seit 2022 den siebten Wahlkreis des Départements Bouches-du-Rhône in der Nationalversammlung. In Marseille zählt er zu den bekanntesten Politikern der linksgerichteten Partei La France insoumise. Der Konflikt hat deshalb über die strafrechtliche Untersuchung hinaus eine politische Auseinandersetzung ausgelöst.

Innenminister Laurent Nuñez stellte sich öffentlich hinter die beteiligten Polizisten. Delogus Vorwürfe gegen die Beamten werden dadurch rechtlich nicht vorentschieden. Maßgeblich bleiben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die für November angesetzte Verhandlung.

Quellen

  • Franceinfo
  • Agence France-Presse
  • Le Monde
  • LCP – Assemblée nationale
  • Legifrance
  • Assemblée nationale

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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