Tarbes – 25.08.2026: Fünf Monate nach seiner Flucht aus dem Gerichtsgebäude von Tarbes ist ein 33-jähriger Soldat am Dienstag zu weiteren acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Strafgericht ahndete damit seine Flucht nach einem früheren Prozess sowie die Beschädigung einer Eingangstür. Zusätzlich muss der Mann dem Staat nach übereinstimmenden Medienberichten 10.200 Euro Schadensersatz zahlen.
Der Vorfall hatte sich am 23. März ereignet. Unmittelbar nach seiner Verurteilung wegen wiederholter Partnerschaftsgewalt sprang der Angeklagte aus dem für Beschuldigte vorgesehenen Bereich des Gerichtssaals und floh durch das Gebäude. Auf dem Weg ins Freie durchbrach er eine verglaste Tür. Das damalige Urteil lautete auf 16 Monate Haft ohne Bewährung. Die Gewalt gegen seine frühere Partnerin hatte sich den Berichten zufolge im Beisein der beiden minderjährigen Kinder ereignet.
Nach der Flucht wurde nach dem Mann gefahndet. Knapp drei Wochen später, am 12. April, nahmen ihn die Behörden in der Bretagne fest. Anschließend wurde er der Justiz in Tarbes überstellt. Nach Angaben aus der jüngsten Verhandlung löste sein Entkommen bei seiner früheren Partnerin und den gemeinsamen Kindern erhebliche Sorge aus. Nähere persönliche Angaben zu den Betroffenen wurden zu ihrem Schutz nicht veröffentlicht.
Am Dienstag wurde der Soldat unter Eskorte in dasselbe Gerichtsgebäude gebracht, aus dem er im März entkommen war. Verhandelt wurden diesmal ausschließlich die Flucht und der dabei entstandene Sachschaden. Die bereits rechtskräftig behandelten Gewalttaten gegen die frühere Partnerin waren nicht erneut Gegenstand des Verfahrens. Beide Haftstrafen beruhen somit auf getrennten Verfahren und unterschiedlichen Tatvorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Medienberichten zufolge eine Strafe beantragt, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht und verhängte acht Monate ohne Bewährung. Zusammen mit der früheren Verurteilung summieren sich die ausgesprochenen Freiheitsstrafen auf zwei Jahre. Über die genaue Vollstreckung und eine mögliche Anrechnung der seit seiner Festnahme verbrachten Haftzeit wurde zunächst nichts mitgeteilt.
Ob das Urteil darüber hinaus dienstrechtliche Folgen hat, ist öffentlich nicht belastbar dokumentiert. Eine solche Prüfung wäre von dem Strafverfahren zu trennen und fiele in die Zuständigkeit des militärischen Dienstherrn. Das Gericht beschränkte seine Entscheidung auf die strafrechtliche Bewertung der Flucht und der Sachbeschädigung. Nach der Verkündung des Urteils wurde der 33-Jährige unter Bewachung ruhig aus dem Saal geführt.
Quellen
- Franceinfo
- La Dépêche du Midi
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).