Gesundheit

Sterbehilfe-Gesetz soll frühestens Anfang 2027 praktisch gelten

Das französische Parlament hat das Gesetz zum Recht auf Sterbehilfe am 15. Juli endgültig beschlossen. Vor einer Anwendung müssen jedoch das Verfassungsgericht, Ausführungsregeln und medizinische Empfehlungen den Rahmen klären.

Paris – 16.07.2026: Der endgültige Parlamentsbeschluss zum Recht auf Sterbehilfe bedeutet für schwerkranke Menschen in Frankreich noch keinen unmittelbaren Zugang zu dem neuen Verfahren. Die Nationalversammlung verabschiedete den Text am 15. Juli 2026 in letzter Lesung. Eine praktische Anwendung wird nach derzeitigem Planungsstand frühestens zu Beginn des Jahres 2027 erwartet, weil mehrere rechtliche und medizinische Schritte noch ausstehen.

Zunächst hat Premierminister Sébastien Lecornu angekündigt, den Verfassungsrat mit Teilen des Gesetzes zu befassen. Dabei geht es insbesondere um die Frist, innerhalb der eine betroffene Person ihre Entscheidung zurücknehmen kann, um den Schutz volljähriger Personen unter rechtlicher Betreuung sowie um die Gewissensfreiheit von Beschäftigten im Gesundheitswesen. Erst nach einer Entscheidung des Verfassungsrats kann das Gesetz verkündet werden.

Danach muss die Regierung mehrere Ausführungsbestimmungen erlassen. Sie sollen den konkreten Ablauf der Anträge und die Aufgaben der beteiligten Fachkräfte festlegen. Im parlamentarischen Verfahren war vorgesehen, dass ein Dekret nach Stellungnahme des Staatsrats wichtige Verfahrensfragen präzisiert. Auch weitere Verwaltungsakte werden benötigt, damit die Regelung landesweit einheitlich umgesetzt werden kann.

Eine zentrale Rolle erhält die Hohe Gesundheitsbehörde HAS. Das Gesundheitsministerium hat sie beauftragt, mögliche Wirkstoffe zu bestimmen und Empfehlungen zu deren Verschreibung sowie Verabreichung auszuarbeiten. Die Behörde soll zudem sichere Begleitprotokolle und Vorgehensweisen für Komplikationen definieren. Ihre Arbeiten haben im Juli 2026 begonnen; die Veröffentlichung der Empfehlungen ist bis Ende 2026 vorgesehen.

Der beschlossene Text sieht einen Anspruch für volljährige Personen vor, die dauerhaft und rechtmäßig in Frankreich leben, an einer schweren und unheilbaren Erkrankung leiden und deren Lebensprognose betroffen ist. Die Krankheit muss sich in einem fortgeschrittenen, unumkehrbaren Stadium oder in der Endphase befinden. Voraussetzung bleibt außerdem, dass die Person ihren Willen frei und informiert äußern kann.

Die Entscheidung über einen Antrag soll in ein geregeltes medizinisches Verfahren eingebettet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die noch ausstehenden fachlichen Leitlinien sollen verhindern, dass einzelne Einrichtungen oder medizinische Teams unterschiedliche Maßstäbe anwenden. Bis zur Verkündung, den erforderlichen Durchführungsregeln und den HAS-Empfehlungen bleibt das neue Recht jedoch ohne praktische Wirkung.

Parallel gilt weiterhin das bestehende französische Recht zur Begleitung am Lebensende. Es erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem den Verzicht auf unverhältnismäßige Behandlungen und eine tiefe, bis zum Tod fortgesetzte Sedierung. Das neue Gesetz schafft darüber hinaus ein eigenes, eng geregeltes Verfahren. Der politische Beschluss ist damit erfolgt, die konkrete Umsetzung aber noch nicht abgeschlossen.

Quellen

  • Französische Nationalversammlung
  • Französische Regierung
  • Hohe Gesundheitsbehörde HAS

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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