Paris – 02.08.2026: Gegen den französischen Strafverteidiger Antoine Vey ist ein formelles Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf moralische Belästigung und Untreue eröffnet worden. Im Zusammenhang mit Vorwürfen sexueller Belästigung wurde der frühere Kanzleipartner des ehemaligen Justizministers Eric Dupond-Moretti als assistierter Zeuge eingestuft. Damit bleibt er in diesem Teil des Verfahrens beteiligt, ohne dort formell angeklagt zu sein.
Die Ermittlungen betreffen Vorwürfe früherer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Pariser Kanzlei. Sie waren bereits Gegenstand eines berufsrechtlichen Verfahrens beim Pariser Anwaltsrat sowie eines Ende 2024 eingeleiteten strafrechtlichen Untersuchungsverfahrens. Die gegen Vey erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf den Umgang innerhalb der Kanzlei und auf mögliche Verfügungen über anvertraute Vermögenswerte. Die konkrete strafrechtliche Bewertung obliegt nun den Untersuchungsrichtern.
Eine Anklage im französischen Ermittlungsverfahren bedeutet weder einen Schuldspruch noch eine Vorwegnahme des späteren Prozesses. Sie setzt voraus, dass belastbare Indizien vorliegen, welche die weitergehende Untersuchung gegen eine bestimmte Person rechtfertigen. Der Status des assistierten Zeugen wird dagegen vergeben, wenn Anhaltspunkte bestehen, die Beweislage nach Einschätzung der Justiz aber für eine Anklage in diesem Verfahrensabschnitt nicht ausreicht.
Vey zählt zu den bekannteren Strafverteidigern Frankreichs. Er war ab 2016 Partner von Eric Dupond-Moretti; die gemeinsame Kanzlei trat zunächst unter dem Namen Dupond-Moretti & Vey auf. Vey vertrat in prominenten Verfahren unter anderem den chilenischen Angeklagten Nicolas Zepeda, den früheren Haushaltsminister Jerome Cahuzac, den WikiLeaks-Gründer Julian Assange sowie den Unternehmer und Rugbyfunktionär Mohed Altrad.
Parallel zum Strafverfahren hatte der Pariser Anwaltsrat Vey berufsrechtlich sanktioniert. Im Juli 2025 verhängte das zuständige Disziplinargremium eine fünfmonatige Suspendierung wegen berufsrechtlicher Pflichtverstöße, darunter eines als problematisch bewerteten Führungsstils. Im Februar 2026 wurde bekannt, dass Vey auf eine Berufung gegen diese Entscheidung verzichtete. Die Disziplinarentscheidung und das Strafverfahren folgen unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben.
Für die mutmaßlich Betroffenen eröffnet die formelle Untersuchung die Möglichkeit, ihre Angaben und mögliche Schadensersatzansprüche im Verfahren geltend zu machen. Für Vey stehen neben strafrechtlichen Folgen erneut berufsrechtliche und wirtschaftliche Belastungen auf dem Spiel. Seine Verteidigung kann Akteneinsicht beantragen, Beweiserhebungen anregen und gegen einzelne Entscheidungen der Ermittlungsrichter Rechtsmittel einlegen.
Das Verfahren wird am Pariser Justizgericht geführt. Ob es nach Abschluss der Ermittlungen zu einer Anklage vor einem Strafgericht kommt, entscheiden die Untersuchungsrichter auf Grundlage der Zeugenaussagen, der Dokumente aus dem Kanzleibetrieb und der weiteren erhobenen Beweise. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für Antoine Vey die Unschuldsvermutung.
Quellen
- Nachrichten.fr RSS-Draft (Themenhinweis)
- Le Monde
- 20 Minutes
- Justice.fr
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).