Frankreichs Geschichte mit seiner queeren Bevölkerung ist kompliziert – und oft schmerzhaft. Zwischen 1942 und 1982 wurden rund 50.000 Menschen wegen ihrer Homosexualität strafrechtlich verfolgt, öffentlich stigmatisiert, eingesperrt. Der französische Staat hat sie damit zu Bürgern zweiter Klasse gemacht – systematisch, bewusst und mit gesetzlicher Legitimation.
Am 6. Mai 2025 nun ein Schritt zur Anerkennung: Der Senat hat in zweiter Lesung ein Gesetz zur Rehabilitierung jener verurteilten Personen angenommen. Doch was auf den ersten Blick wie ein Akt der Gerechtigkeit wirkt, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen als halbherzige Geste mit bitterem Beigeschmack.
Denn: Eine finanzielle Entschädigung, wie sie in der vom Parlament bereits beschlossenen Version vorgesehen war, wurde vom Senat gestrichen.
Keine 10.000 Euro Grundbetrag. Keine Tagespauschale von 150 Euro für eine Inhaftierung. Keine Rückerstattung der gezahlten Bußgelder.
Lediglich ein symbolisches Schulterklopfen.
Der sozialistische Senator Hussein Bourgi, Initiator des Gesetzentwurfs, hatte sich eine andere Botschaft gewünscht – eine umfassende Anerkennung inklusive finanzieller Reparation. Doch im konservativ geprägten Senat überwogen Bedenken vor rechtlichen Komplikationen und der Sorge um einen „gefährlichen Präzedenzfall“.
Ein Argument, das mehr über die Haltung des politischen Establishments verrät als über tatsächliche rechtliche Risiken.
Denn was bedeutet eine „Rehabilitierung“, wenn sie sich auf ein paar wohlklingende Worte beschränkt? Die Betroffenen – viele heute im hohen Alter – haben nicht nur ihre Freiheit, sondern oft auch ihre Existenz verloren: Jobs, Familien, Würde. Und all das, weil sie liebten, wen sie liebten.
Muss sich ein Staat, der Unrecht anerkennt, nicht auch materiell für dieses Unrecht verantwortlich zeigen?
Es geht hier nicht um Geld – es geht um Gerechtigkeit. Oder wie es die grüne Senatorin Mélanie Vogel formulierte: „Ein Unrecht ohne Wiedergutmachung anzuerkennen, heißt, es nicht ernsthaft wiedergutzumachen.“ Treffender kann man die Stimmung vieler Betroffener kaum beschreiben.
Besonders bitter stößt auf, dass Verurteilungen während des Vichy-Regimes (1942–1944) von der Rehabilitierung ausgenommen sind. Der Grund: Die Republik sehe sich nicht in der Verantwortung für Entscheidungen, die unter einem Kollaborationsregime gefällt wurden. Ein juristischer Winkelzug, der menschlich kalt wirkt – und politisch heuchlerisch.
Deutschland hat es vorgemacht: Dort wurde nicht nur rehabilitiert, sondern auch gezahlt. Nicht viel, aber genug, um zu zeigen: „Wir stehen zu unserer Verantwortung.“ Warum sollte Frankreich dazu nicht in der Lage sein?
Die Antwort? Mangelnder Politischer Wille.
Solange sich Gerechtigkeit an der Bezahlbarkeit misst, bleibt sie unvollständig.
Die Hoffnung liegt nun auf der Nationalversammlung. Dort könnte die ursprüngliche Version mit Entschädigungsregelung erneut angenommen werden. Gelingt kein Kompromiss, muss eine paritätische Kommission eine Einigung erzielen – oder das Gesetz scheitert am Ende ganz.
Für viele Opfer dieser Ungerechtigkeit wäre das ein fatales Signal.
Frankreich will ein modernes, weltoffenes Land sein – stolz auf seine republikanischen Werte. Dann darf es nicht davor zurückschrecken, auch für vergangene Irrtümer einzustehen. Es reicht nicht, Fehler zu benennen. Man muss sie auch ausgleichen.
Denn wer nur den Bruchteil einer Schuld anerkennt, hat seine Verantwortung noch nicht verstanden.
Muss es also immer erst zu lautem öffentlichem Druck kommen, bevor echte Gerechtigkeit geschieht?
Von M.A.B.
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