Die Bundestagswahl 2025 steht bevor, und auch im Ausland lebende Deutsche haben natürlich die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Wenn Sie als deutscher Staatsbürger in Frankreich leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie bestimmte Schritte beachten, um an der Wahl teilzunehmen.
Wahlberechtigung prüfen
Um wahlberechtigt zu sein, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Aufenthalt in Deutschland: Sie haben nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt, und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück.
- Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen: Sie haben aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben und sind von diesen betroffen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Da Sie nicht in Deutschland gemeldet sind, werden Sie nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen daher einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihrer zuständigen Gemeinde stellen. Dies ist die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Wegzug zuletzt gemeldet waren.
Es gibt zwei unterschiedliche Antragsformulare, abhängig von Ihrer individuellen Situation:
- Frühere Wohnung oder früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Wenn Sie nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, verwenden Sie das entsprechende Antragsformular. Dieses können Sie persönlich und handschriftlich unterzeichnet per Post, Fax, E-Mail oder auf sonstige dokumentierbare elektronische Weise an die zuständige Gemeindebehörde senden. Bundeswahlleiterin
- Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen: Wenn Sie die erste Voraussetzung nicht erfüllen, aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sind und von diesen betroffen sind, nutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular. Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde eingehen; eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Der Versand muss postalisch erfolgen. Bundeswahlleiterin
Fristen beachten
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Bei der voraussichtlichen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bedeutet dies, dass Ihr Antrag bis zum 2. Februar 2025 vorliegen muss. Da die Frist nicht verlängert werden kann, ist es ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Erhalt der Briefwahlunterlagen
Nach erfolgreicher Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie automatisch einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Diese werden an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet. Aufgrund der verkürzten Vorbereitungszeit bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl ist es besonders wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um genügend Zeit für den Versand und die Rücksendung der Unterlagen zu haben.
Rücksendung der Wahlbriefe
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingegangen sein. Planen Sie daher ausreichend Zeit für den Postversand ein. Es wird empfohlen, Wahlbriefe aus dem Ausland per Luftpost zu versenden und einen Priority-Aufkleber zu verwenden, um eine rechtzeitige Zustellung sicherzustellen.
Zusätzliche Hinweise
- Amtlicher Kurierweg: Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten aufgrund langer Postwege im Gastland die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für den Versand der Briefwahlunterlagen an. Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Frankreich, ob dieser Service verfügbar ist. Bundeswahlleiterin
- Kontakt zur zuständigen Gemeinde: Die Anschrift Ihrer zuständigen Gemeindebehörde können Sie im amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes oder auf der Internetseite Ihrer ehemaligen Heimatgemeinde finden. In Hamburg und Berlin sind die jeweiligen Bezirksämter zuständig. Bundeswahlleiterin
Fazit
Als in Frankreich lebender Deutscher können Sie an der Bundestagswahl 2025 per Briefwahl teilnehmen, indem Sie sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis Ihrer letzten deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Beachten Sie die entsprechenden Fristen und sorgen Sie für einen rechtzeitigen Versand Ihrer Wahlunterlagen, um Ihre Stimme erfolgreich abzugeben.