Santa Fe – 07.08.2026: Ein Gericht im US-Bundesstaat New Mexico hat den Facebook- und Instagram-Konzern Meta zu weiteren Zahlungen von 567 Millionen Dollar verpflichtet. Die Mittel sollen Schäden abfedern, die nach Auffassung des Gerichts durch die Nutzung der Plattformen bei Kindern und Jugendlichen entstanden sind. Zusammen mit einer bereits im März verhängten Zivilstrafe von 375 Millionen Dollar beläuft sich Metas finanzielle Belastung in dem Verfahren auf 942 Millionen Dollar.
Der Vorsitzende Richter Bryan Biedscheid setzte die neue Summe am Donnerstagabend, dem 6. August, fest. Davon sind 420 Millionen Dollar für Behandlungsangebote für junge Menschen vorgesehen. Weitere Gelder sollen über fünf Jahre in Aufklärung, Prävention, Untersuchungsangebote und die Umsetzung der gerichtlichen Auflagen fließen.
Dem Urteil ging ein zweistufiges Verfahren voraus. Eine Jury in Santa Fe hatte Meta am 24. März 2026 wegen Verstößen gegen das Verbraucherschutzrecht von New Mexico zu 375 Millionen Dollar Zivilstrafe verurteilt. Nach Darstellung der Justizbehörde des Bundesstaats sahen es die Geschworenen als erwiesen an, dass der Konzern irreführende Angaben zur Sicherheit seiner Angebote gemacht und Minderjährige gefährdet habe. Meta weist diese Bewertung zurück.
In der zweiten Verfahrensphase wurde festgelegt, welche Abhilfemaßnahmen der Konzern ergreifen muss. Facebook und Instagram sollen Hinweise und Informationsseiten zu Schutzfunktionen, problematischen Kommentaren und verfügbaren Hilfsangeboten deutlich sichtbar und regelmäßig anzeigen. Eine Informationskampagne in New Mexico wird vom Bundesstaat beaufsichtigt.
Ausführliche Vorgaben betreffen die Altersprüfung. Das Gericht untersagte eine allgemeine Pflicht, von Kindern unter 13 Jahren persönliche Nachweise einzufordern oder sie zur Altersfeststellung verdeckt zu beobachten. Dabei verwies es auf das US-Bundesgesetz COPPA, das persönliche Daten von Kindern schützt. Meta muss seine Verfahren zur Alterseinschätzung in New Mexico gleichwohl weiterentwickeln und binnen zwei Jahren ein Modell zur Erkennung möglicher Nutzer unter 13 Jahren erarbeiten.
Wird ein Nutzer als wahrscheinlich jünger als 13 Jahre eingestuft, soll Meta einen Altersnachweis verlangen. Bis zur Klärung ist das Konto wie das eines Kindes zu behandeln. Für Jugendliche, deren genaues Alter sich nicht feststellen lässt, gelten die Schutzvorgaben für Minderjährige. Außerdem soll Meta gemeinsam mit Schulen oder einer Kinderschutzorganisation ein Portal einrichten, über das Schulpersonal auf mutmaßlich zu junge Nutzer hinweisen kann.
Generalstaatsanwalt Raúl Torrez wertete die Entscheidung als Signal an Technologieunternehmen, Verantwortung für riskante Produktgestaltung zu übernehmen. Meta kündigte Berufung an. Der Konzern erklärte, er investiere in den Jugendschutz und werde sich gegen Vorwürfe wehren, die den Sachverhalt verzerrten. Die Entscheidung gilt für New Mexico; dort muss Meta künftig zweimal jährlich über die Umsetzung der Auflagen berichten.
Quellen
- Associated Press
- New Mexico Department of Justice
- Franceinfo
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).