Paris – 04.08.2026: Nach den großflächigen Wald- und Vegetationsbränden der vergangenen Tage in Gironde, Landes und Var beginnt für viele Betroffene die mühsame Klärung mit ihrer Versicherung. Hunderte Gebäude wurden nach Angaben des Branchenverbands France Assureurs ganz oder teilweise zerstört. Hinzu kommen Evakuierungen, vorübergehend unbewohnbare Häuser und Schäden an Hausrat, Grundstücken oder Betrieben.
Rechtlich ist die Lage weniger selbstverständlich, als der Begriff Naturkatastrophe vermuten lässt. Schäden durch Waldbrände fallen in Frankreich grundsätzlich nicht unter das besondere System für anerkannte Naturkatastrophen, kurz Cat Nat. Dieses greift bei außergewöhnlichen Naturereignissen, deren Folgen üblicherweise nicht anderweitig versicherbar sind, darunter Überschwemmungen, Erdrutsche und bestimmte Dürreschäden.
Feuerschäden an einem Haus sind dagegen grundsätzlich versicherbar. Maßgeblich ist deshalb meist die Feuergarantie der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sie deckt direkte Brandschäden am versicherten Gebäude und an den versicherten Gegenständen. Ob darüber hinaus etwa Hotelkosten, Aufräumarbeiten, beschädigte Nebengebäude, Gärten oder Fahrzeuge ersetzt werden, hängt von der jeweiligen Police ab. Auch Selbstbehalte und Haftungsfragen können die Entschädigung beeinflussen.
Der Unterschied zum Cat-Nat-System hat praktische Folgen. Für dessen Anwendung ist ein interministerieller Erlass im Journal officiel erforderlich, der den Katastrophenzustand für einen bestimmten Ort und Zeitraum anerkennt. Bei einem versicherten Brandschaden braucht es einen solchen Erlass nicht. Betroffene müssen den Schaden jedoch innerhalb der vorgesehenen Frist melden und möglichst genau dokumentieren.
Der staatliche Informationsdienst Service-Public nennt für Brandschäden in der Regel eine Meldefrist von fünf Arbeitstagen. Fotos und Videos, Listen beschädigter Gegenstände, Kaufbelege sowie Angaben zur Unbewohnbarkeit des Hauses können die Bearbeitung erleichtern. Gefährdete Bereiche sollten Betroffene ausschließlich nach Freigabe durch die Einsatzkräfte betreten. Versicherer können Sachverständige beauftragen, um Brandursache und Schadenshöhe zu prüfen.
France Assureurs erklärte am 27. Juli, die Branche wolle Geschädigten mit besonderen Maßnahmen helfen. Dazu gehörten vereinfachte Verfahren und raschere Vorschüsse. Allgemeine Zusagen ersetzen jedoch nicht die Prüfung des eigenen Vertrags. Betroffene sollten Deckungsumfang, Ausschlüsse, Selbstbehalt und mögliche Hilfen für eine Ersatzunterkunft unmittelbar mit ihrem Versicherer klären.
Auch für Mieter und Gewerbetreibende ist die Abgrenzung wichtig. Die für Mieter vorgeschriebene Absicherung gegen Mietrisiken betrifft vor allem ihre Haftung gegenüber Eigentümern und Dritten bei einem Feuer. Für Hausrat oder betriebliche Verluste sind eigene Garantien nötig. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, entscheidet daher die abgeschlossene Police.
Quellen
- Franceinfo
- France Assureurs
- Service-Public.fr
- Légifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).