Wirtschaft

Weniger Abzüge sollen Frankreichs Nettolöhne erhöhen

Mehrere Bewerber um das französische Präsidentenamt wollen den Abstand zwischen Brutto- und Nettolohn verringern. Beschäftigte hätten dadurch rasch mehr Geld zur Verfügung, doch die Einnahmeausfälle der Sozialversicherung müssten ausgeglichen werden.

Paris – 31.08.2026: Im französischen Präsidentschaftswahlkampf werben mehrere Bewerber dafür, den Abstand zwischen Brutto- und Nettolohn zu verkleinern. Ihr Ansatz: Arbeitnehmerbeiträge senken, die unmittelbar vom Bruttogehalt abgezogen werden. Beschäftigte hätten dann bei unverändertem Bruttolohn mehr Geld auf dem Konto. Die versprochene Stärkung der Kaufkraft hätte allerdings ihren Preis, denn geringere Beiträge bedeuteten zugleich geringere Einnahmen für die soziale Sicherung.

Der Bruttolohn ist die vertraglich vereinbarte Vergütung vor den Abzügen. Der Nettolohn ergibt sich, nachdem Arbeitnehmerbeiträge und gegebenenfalls die Einkommensteuer einbehalten wurden. Zu den Abzügen gehören Beiträge zur Altersvorsorge sowie die allgemeine Sozialabgabe und der Beitrag zum Abbau der Sozialschuld. Wie hoch der tatsächlich ausgezahlte Betrag ausfällt, hängt außerdem vom Arbeitsvertrag, vom Beschäftigungsstatus und von der persönlichen Steuerlage ab.

Eine Senkung der Arbeitnehmerbeiträge wäre technisch grundsätzlich möglich. Der Effekt erschiene unmittelbar auf der Gehaltsabrechnung, ohne dass der Arbeitgeber den Bruttolohn anheben müsste. Für Unternehmen entstünde deshalb zunächst keine automatische zusätzliche Lohnbelastung. Wie stark der Nettolohn stiege, ließe sich jedoch erst sagen, wenn feststünde, welche Beiträge in welchem Umfang gekürzt würden.

Die betroffenen Abgaben sind keine beliebig verfügbaren Posten. Sie tragen zur Finanzierung der Krankenversicherung, der Altersvorsorge, von Familienleistungen und von Ersatzleistungen bei Krankheit bei. Die Urssaf zieht einen wesentlichen Teil der Sozialbeiträge ein und leitet die Mittel an die zuständigen Sicherungssysteme weiter. Werden Beiträge gesenkt, fehlt dieses Geld dort, sofern der Staat die Ausfälle nicht aus anderen Einnahmen ersetzt.

Damit verschiebt sich die politische Frage von der Gehaltsabrechnung zum Staatshaushalt. Eine Kompensation könnte über zusätzliche Steuermittel, andere Abgaben oder Einsparungen erfolgen. Jede dieser Varianten hätte eigene Verteilungswirkungen: Eine Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt würde die Kosten auf eine breitere Gruppe von Steuerzahlern verlagern, während Kürzungen bei Leistungen jene treffen könnten, die auf die Sozialversicherung angewiesen sind.

Hinzu kommt, dass eine höhere monatliche Auszahlung nicht dasselbe ist wie eine klassische Lohnerhöhung. Der Bruttolohn bliebe unverändert; verändert würde allein die Aufteilung zwischen verfügbarem Einkommen und gemeinschaftlicher Absicherung. Auch mögliche Folgen für spätere Ansprüche hingen von der konkreten Ausgestaltung ab. Würde der Staat die fehlenden Einnahmen vollständig übernehmen, könnten Leistungen bestehen bleiben. Ohne einen solchen Ausgleich gerieten dagegen Finanzierung oder Umfang der Sicherungssysteme unter Druck.

Der Vorschlag verspricht somit einen rasch sichtbaren Kaufkrafteffekt, verlangt aber eine ebenso konkrete Gegenfinanzierung. Franceinfo zufolge dreht sich die Debatte deshalb vor allem darum, wie viel die Entlastung kosten würde und aus welchen Einnahmen der fehlende Betrag gedeckt werden könnte.

Quellen

  • Franceinfo
  • Urssaf
  • Urssaf Mon-entreprise

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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