Politik & Gesellschaft

Zwei Gendarmen nach Tod von Claude Jean-Pierre beschuldigt

Fast sechs Jahre nach dem Tod von Claude Jean-Pierre infolge einer Verkehrskontrolle in Guadeloupe ermittelt die Justiz nun formell gegen zwei Gendarmen wegen fahrlässiger Tötung.

Basse-Terre – 29.08.2026: Fast sechs Jahre nach dem Tod von Claude Jean-Pierre hat die Justiz in Guadeloupe zwei Gendarmen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung formell unter Beschuldigtenstatus gestellt. Die Staatsanwaltschaft von Basse-Terre gab die Entscheidung am Freitag, 28. August, bekannt. Bislang waren die beiden Männer in dem Ermittlungsverfahren als Zeugen mit Rechtsbeistand geführt worden. Der neue Status erweitert ihre Verfahrensrechte, ist aber weder eine Anklage vor Gericht noch eine Feststellung ihrer Schuld.

Claude Jean-Pierre war am 21. November 2020 in Deshaies im Norden der Karibikinsel kontrolliert worden. Nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft war den Gendarmen zuvor seine unsichere Fahrweise aufgefallen; der 67-Jährige soll unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Bei dem Einsatz wurde er aus seinem Fahrzeug gezogen. Unmittelbar darauf verlor er das Bewusstsein. Jean-Pierre kam mit schweren Verletzungen in das Universitätsklinikum von Pointe-à-Pitre und starb dort am 3. Dezember, zwölf Tage nach der Kontrolle.

Aufnahmen einer kommunalen Überwachungskamera, die später öffentlich wurden, zeigen, wie zwei Beamte den Mann aus dem Wagen holen. Seit Beginn des Verfahrens geht es vor allem um die Frage, ob und in welchem Umfang dieses Vorgehen seine schweren Verletzungen verursachte. Medizinische Gutachten befassten sich insbesondere mit Schäden an der Halswirbelsäule. Untersucht wurden zugleich Jean-Pierres Gesundheitszustand und weitere Faktoren, die zu seinem Tod beigetragen haben könnten.

Die rechtliche Einstufung als fahrlässige Tötung bedeutet, dass die Ermittlungsrichterin einen möglichen unbeabsichtigten, strafrechtlich relevanten Beitrag der Beamten zum Tod prüft. Ob die vorliegenden Indizien später für einen Prozess ausreichen, ist damit noch nicht entschieden. Die beiden Gendarmen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft inzwischen nicht mehr in Guadeloupe eingesetzt. Für ihre Vernehmung reisten sie erneut in das französische Überseegebiet.

Der Tod Jean-Pierres hatte in Guadeloupe große öffentliche Aufmerksamkeit ausgelöst. Angehörige und Unterstützer verlangten wiederholt eine umfassende Aufklärung des Einsatzes. Die Dauer des Verfahrens verstärkte ihre Kritik an den Ermittlungen. Im Juni 2026 wurde eine neue Ermittlungsrichterin mit dem Fall betraut.

Die Familie begrüßte die Entscheidung vom 28. August als wichtigen Schritt nach jahrelangem Warten. Das Verfahren erhält damit eine neue juristische Grundlage: Erstmals werden die zwei am Einsatz beteiligten Gendarmen nicht mehr lediglich als Zeugen geführt, sondern stehen formell unter dem Verdacht der fahrlässigen Tötung.

Quellen

  • Franceinfo unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Basse-Terre
  • RCI Guadeloupe
  • France-Antilles
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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