Politik & Gesellschaft

Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen 744 kinderpornografischer Dateien

Ein Mann in seinen Fünfzigern ist im Département Mayenne zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ermittler hatten bei ihm 744 kinderpornografische Dateien sowie 20 Dateien mit sexuellen Darstellungen von Tieren gefunden.

Mayenne – 21.08.2026: Ein Mann in seinen Fünfzigern ist im westfranzösischen Département Mayenne zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Nach Angaben von Franceinfo besaß er mehrere Hundert kinderpornografische Dateien. Die Ermittler stellten demnach 744 solcher Dateien sicher. Darüber hinaus fanden sie 20 Dateien mit sexuellen Darstellungen von Tieren.

Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte muss sie daher zunächst nicht im Gefängnis verbüßen. Gleichwohl handelt es sich um eine strafrechtliche Verurteilung; bei einem Verstoß gegen mögliche Bewährungsauflagen oder bei einer erneuten Straftat kann die Aussetzung widerrufen werden. Ob das Gericht in diesem Fall besondere Auflagen oder weitere Sanktionen angeordnet hat, geht aus den bislang veröffentlichten Angaben nicht hervor.

Der Besitz kinderpornografischer Darstellungen ist nach französischem Recht strafbar. Artikel 227-23 des französischen Strafgesetzbuches erfasst unter anderem den Erwerb und den Besitz entsprechender Bilder oder Darstellungen von Minderjährigen. Auch die gewohnheitsmäßige oder entgeltliche Nutzung von Onlinediensten, über die solches Material zugänglich ist, kann verfolgt werden. Für die einschlägigen Taten sieht das Gesetz grundsätzlich Freiheits- und Geldstrafen vor; das konkrete Strafmaß richtet sich nach dem festgestellten Sachverhalt und möglichen erschwerenden Umständen.

Zu wesentlichen Einzelheiten des Verfahrens liegen keine belastbaren öffentlichen Informationen vor. Unbekannt ist, wann und auf welche Weise die Ermittler auf den Mann aufmerksam wurden, über welchen Zeitraum er die Dateien besaß und auf welchen Geräten oder Speichermedien sie gefunden wurden. Ebenso wenig wurde mitgeteilt, ob der Angeklagte die Vorwürfe einräumte oder wie er sich vor Gericht dazu äußerte. Sein Name wurde nicht veröffentlicht.

Die Zahl der sichergestellten Dateien beschreibt den Umfang des Fundes, sagt für sich genommen jedoch nichts darüber aus, auf wie viele Betroffene das Material zurückgeht. Hinter kinderpornografischen Bildern und Videos stehen dokumentierte sexuelle Übergriffe oder die sexualisierte Darstellung Minderjähriger. Ihre Speicherung und Weitergabe trägt dazu bei, dass solche Aufnahmen weiter kursieren und die Verletzung der Betroffenen fortdauert.

Die zusätzlich entdeckten 20 Dateien mit sexuellen Darstellungen von Tieren erwähnte Franceinfo gesondert. Aus der Meldung geht allerdings nicht hervor, ob sie Gegenstand eines eigenen Anklagepunkts waren oder bei der Strafzumessung berücksichtigt wurden. Auch Angaben zu einem möglichen Rechtsmittel oder zur Rechtskraft der Entscheidung wurden zunächst nicht bekannt. Bestätigt sind die zweijährige Bewährungsstrafe sowie der Fund von insgesamt 764 Dateien in den beiden genannten Kategorien.

Quellen

  • Franceinfo
  • Légifrance – Code pénal, Artikel 227-23

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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