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Zwei winzige Inseln, ein gewaltiger Streit: Vanuatu fordert Frankreich vor dem Weltgericht heraus

Zwei unbewohnte Vulkaninseln im Südpazifik werden zum Gegenstand eines bemerkenswerten völkerrechtlichen Kräftemessens. Vanuatu hat am 31. August 2026 beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine Klageschrift gegen Frankreich eingereicht. Im Zentrum stehen Matthew und Hunter, die Vanuatu Umaenupne und Umaeneg beziehungsweise Leka nennt. Zusammengenommen sind die Inseln kaum größer als ein Quadratkilometer. Doch die Auseinandersetzung…

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Zwei unbewohnte Vulkaninseln im Südpazifik werden zum Gegenstand eines bemerkenswerten völkerrechtlichen Kräftemessens. Vanuatu hat am 31. August 2026 beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine Klageschrift gegen Frankreich eingereicht. Im Zentrum stehen Matthew und Hunter, die Vanuatu Umaenupne und Umaeneg beziehungsweise Leka nennt. Zusammengenommen sind die Inseln kaum größer als ein Quadratkilometer. Doch die Auseinandersetzung reicht weit über diese Landflächen hinaus. Sie betrifft maritime Grenzen, koloniale Hinterlassenschaften, wirtschaftliche Interessen und die strategische Ordnung des Südpazifiks.

Der juristische Vorstoß bedeutet allerdings noch nicht, dass Frankreich tatsächlich vor Gericht erscheinen muss. Vanuatu stützt seine Eingabe auf Artikel 38 Absatz 5 der Verfahrensordnung des Internationalen Gerichtshofs. Das ist entscheidend: Frankreich muss der Zuständigkeit des Gerichts für diesen konkreten Streit erst zustimmen. Solange Paris dies nicht tut, wird kein eigentliches Verfahren eröffnet.

Ein Territorialkonflikt seit der Unabhängigkeit

Matthew und Hunter liegen zwischen dem südlichen Vanuatu und Neukaledonien. Frankreich betrachtet beide Inseln als Bestandteil Neukaledoniens und damit als französisches Hoheitsgebiet. Vanuatu widerspricht dieser Auffassung seit Jahrzehnten.

Die Wurzeln des Konflikts reichen in die Kolonialgeschichte zurück. Das heutige Vanuatu wurde als Neue Hebriden von 1906 bis 1980 in der ungewöhnlichen Konstruktion eines britisch-französischen Kondominiums verwaltet. Nach der Unabhängigkeit am 30. Juli 1980 beanspruchte der neue Staat auch Matthew und Hunter.

Der Konflikt war keineswegs nur theoretischer Natur. Französische diplomatische Archive dokumentieren territoriale Auseinandersetzungen über die Inseln bereits für die frühen achtziger Jahre. Vanuatu hat seine Ansprüche später auch in seiner Gesetzgebung und gegenüber den Vereinten Nationen festgeschrieben.

Besonders deutlich wurde dies 2010. In seinem Gesetz über die Meereszonen erklärte Vanuatu Matthew und Hunter ausdrücklich zu Bestandteilen seines Staatsgebiets. Frankreich reagierte noch im selben Jahr mit einer diplomatischen Note an die Vereinten Nationen und wies diesen Anspruch zurück. Paris erklärte, es übe „volle und uneingeschränkte Souveränität“ über beide Inseln aus und betrachte sie als integralen Bestandteil Neukaledoniens.

Damit stehen sich zwei grundsätzlich unvereinbare Rechtspositionen gegenüber.

Weshalb zwei Felsen von solcher Bedeutung sind

Auf einer Landkarte erscheinen Matthew und Hunter zunächst fast bedeutungslos. Beide sind unbewohnt, vulkanischen Ursprungs und verfügen über keine nennenswerte Infrastruktur. Ihre geopolitische Bedeutung ergibt sich jedoch aus dem Seerecht.

Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen können Inseln grundsätzlich Ausgangspunkt für maritime Ansprüche sein. Dazu gehören Territorialgewässer, ausschließliche Wirtschaftszonen und unter bestimmten Voraussetzungen Festlandsockelrechte. Deshalb geht es bei dem Streit nicht allein um die Souveränität über zwei abgelegene Landstücke, sondern zugleich um die Zuordnung großer Meeresflächen.

Vanuatu fordert vor dem Internationalen Gerichtshof entsprechend zwei Entscheidungen: Erstens soll geklärt werden, welchem Staat Matthew und Hunter gehören. Zweitens soll eine einheitliche Seegrenze zwischen den ausschließlichen Wirtschaftszonen und den Festlandsockeln Vanuatus und Frankreichs beziehungsweise Neukaledoniens festgelegt werden.

Damit bekommt der Konflikt erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Ausschließliche Wirtschaftszonen eröffnen Küstenstaaten weitreichende Rechte bei der Nutzung natürlicher Ressourcen. Dazu gehören insbesondere Fischbestände, aber auch Ressourcen des Meeresbodens.

Die häufig genannte Größenordnung von rund 350 000 Quadratkilometern verdeutlicht die Dimension des Streits, sollte jedoch nicht mit einer automatisch durch die beiden Inseln entstehenden zusätzlichen Wirtschaftszone gleichgesetzt werden. Bei überlappenden Ansprüchen müssen Seegrenzen nach den Regeln des internationalen Seerechts abgegrenzt werden. Zudem hängt die Reichweite maritimer Rechte kleiner Inseln von ihrer rechtlichen Einordnung und den geografischen Umständen ab.

Vanuatu setzt auf das internationale Recht

Port Vila präsentiert den Gang nach Den Haag bewusst als Fortsetzung einer langfristigen diplomatischen Strategie. Nach Darstellung der Regierung seien jahrzehntelange Gespräche mit Frankreich ohne abschließende Lösung geblieben.

Der stellvertretende Premierminister Johnny Koanapo, der zugleich für die Verhandlungen über Seegrenzen, Souveränitätsfragen und Dekolonisierung zuständig ist, erklärte anlässlich der Klage, die Inseln gehörten seit Jahrhunderten zum kulturellen und historischen Raum Vanuatus. Gemeinschaften auf Aneityum, Futuna und Tanna hätten traditionelle und familiäre Verbindungen zu ihnen.

Diese Argumentation zeigt, dass Vanuatu den Streit nicht ausschließlich als technische Frage des Seerechts betrachtet. Die Regierung stellt ihn zugleich in einen dekolonialen Zusammenhang. Die vollständige territoriale Integrität des Landes sei erst hergestellt, wenn auch die Souveränität über die beiden Inseln geklärt sei.

Für einen kleinen Inselstaat ist die Berufung auf internationale Gerichte strategisch nachvollziehbar. Vanuatu verfügt weder über das politische noch über das militärische Gewicht Frankreichs. Vor einem internationalen Gericht treten Staaten dagegen formal als gleichberechtigte Parteien auf.

Das Land hat in den vergangenen Jahren bereits gezeigt, wie sich internationale Rechtsinstitutionen außenpolitisch nutzen lassen. Vanuatu gehörte zu den treibenden Kräften hinter dem Verfahren, das zu einem wegweisenden Gutachten des Internationalen Gerichtshofs über die völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten im Zusammenhang mit dem Klimawandel führte. Der Gang nach Den Haag ist deshalb auch Ausdruck einer Außenpolitik, die internationales Recht als Machtinstrument kleiner Staaten versteht.

Der entscheidende Haken: Frankreich muss zustimmen

Gerade hier liegt allerdings die größte Schwäche der vanuatuischen Initiative.

Der Internationale Gerichtshof besitzt nicht automatisch Zuständigkeit für jeden Streit zwischen zwei Staaten. Seine Gerichtsbarkeit beruht grundsätzlich auf deren Zustimmung. Vanuatu hat seine Eingabe deshalb unter Berufung auf Artikel 38 Absatz 5 der Verfahrensordnung eingereicht.

Dieses Verfahren ermöglicht es einem Staat, eine Klageschrift einzureichen, obwohl die Zustimmung des anderen Staates zur Gerichtsbarkeit noch fehlt. Die Klageschrift wird der Gegenseite übermittelt. Ein eigentliches Gerichtsverfahren beginnt jedoch erst, wenn diese die Zuständigkeit des Gerichtshofs akzeptiert.

Genau dies hat der IGH im Fall Vanuatu gegen Frankreich ausdrücklich hervorgehoben. Die Eingabe wurde Paris übermittelt; solange Frankreich der Zuständigkeit nicht zustimmt, werden keine weiteren Verfahrenshandlungen vorgenommen.

Vanuatu kann Frankreich somit politisch und diplomatisch unter Druck setzen, aber nicht einseitig vor den IGH zwingen.

Das erklärt auch den Ton der Regierung in Port Vila. Koanapo bezeichnet Frankreich ausdrücklich als Verfechter des internationalen Rechts und der regelbasierten internationalen Ordnung. Die Botschaft ist kaum zu übersehen: Gerade deshalb, so die Argumentation Vanuatus, sollte Paris bereit sein, die territoriale Frage einer unabhängigen gerichtlichen Entscheidung zu unterwerfen.

Juristisch begründet diese Argumentation keine Zuständigkeit. Politisch erhöht sie jedoch die Kosten einer französischen Ablehnung.

Frankreichs Interessen reichen weit über Matthew und Hunter hinaus

Für Paris geht es ebenfalls um mehr als um zwei Vulkaninseln.

Frankreich verfügt dank seiner Überseegebiete über eine der größten ausschließlichen Wirtschaftszonen der Welt. Neukaledonien ist dabei ein wesentlicher Pfeiler der französischen Präsenz im Indopazifik. Die Region hat angesichts der strategischen Konkurrenz zwischen China, den Vereinigten Staaten, Australien und weiteren Mächten in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.

Frankreich versucht sich dort als eigenständige indopazifische Macht zu positionieren. Seine Überseegebiete verleihen dieser Strategie territoriale Substanz. Ein Souveränitätsstreit um Matthew und Hunter berührt deshalb zwangsläufig auch Fragen französischer Präsenz und Glaubwürdigkeit im Pazifik.

Hinzu kommt die innenpolitisch sensible Situation Neukaledoniens. Die Zukunft des französischen Territoriums ist nach mehreren Unabhängigkeitsreferenden und schweren politischen Spannungen weiterhin Gegenstand komplizierter Verhandlungen. Paris dürfte daher jede territoriale Frage, die Neukaledonien betrifft, mit besonderer Vorsicht behandeln.

Noch Ende Juni 2026 bekräftigte Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot gegenüber Vanuatus stellvertretendem Premierminister Koanapo ausdrücklich die französische Position zur Souveränität über Matthew und Hunter. Zugleich führten beide Seiten Gespräche über die maritime Abgrenzung und eine breitere Erneuerung ihrer bilateralen Beziehungen.

Das verdeutlicht die Ambivalenz des Konflikts: Frankreich und Vanuatu sind keine grundsätzlichen Gegner. Paris unterstützt Entwicklungs-, Bildungs- und Infrastrukturprojekte im Inselstaat; nach Naturkatastrophen arbeiteten beide Länder ebenfalls zusammen. Gerade deshalb wurde der Territorialstreit über Jahrzehnte diplomatisch eingehegt.

Der Schritt nach Den Haag verändert diese Dynamik. Er zwingt Frankreich zumindest dazu, öffentlich Stellung zu der Frage zu beziehen, ob es eine internationale gerichtliche Klärung akzeptieren will.

Für Vanuatu ist bereits das ein politischer Erfolg. Ein kleiner Pazifikstaat hat einen jahrzehntealten Territorialstreit auf die internationale Bühne gehoben und ihn mit größeren Fragen von Dekolonisierung, maritimer Ordnung und regelbasierter Konfliktlösung verbunden.

Ob daraus jemals ein Urteil wird, entscheidet zunächst nicht der Internationale Gerichtshof, sondern Frankreich. Lehnt Paris dessen Zuständigkeit ab, endet der juristische Weg vorerst, bevor das eigentliche Verfahren begonnen hat. Stimmt Frankreich dagegen zu, könnte aus zwei nahezu unbekannten Vulkaninseln einer der bemerkenswertesten territorialen Präzedenzfälle im Südpazifik werden.

Quellen: Internationaler Gerichtshof (2026), Mitteilung zur Eingabe Vanuatus vom 31. August 2026; Regierung von Vanuatu/Prime Minister’s Office (2026), „Vanuatu Takes France to the ICJ Over Sovereignty of Umaenupne (Matthew) and Umaeneg/Leka (Hunter) Islands and maritime boundary delimitation“; französisches Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten (2026), Mitteilungen zu den Beziehungen mit Vanuatu und zu Matthew und Hunter; Vereinte Nationen, Division for Ocean Affairs and the Law of the Sea, Law of the Sea Bulletin Nr. 75, französische Verbalnote vom 6. Dezember 2010; Vereinte Nationen, Unterlagen zu den maritimen Ansprüchen Vanuatus; Le Monde (September 2026); Le Parisien (September 2026).

P.T.

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