Politik & Gesellschaft

13 Schleuser nach Tod von 31 Menschen im Ärmelkanal verurteilt

Ein Pariser Gericht verhängt gegen 13 Angeklagte Strafen von sechs Monaten auf Bewährung bis zu zehn Jahren Haft. Sie sollen an der Organisation der tödlichen Überfahrt im November 2021 beteiligt gewesen sein.

Paris – 30.09.2026: Fast fünf Jahre nach dem bislang tödlichsten bekannten Bootsunglück von Migranten im Ärmelkanal hat das Pariser Strafgericht 13 Angeklagte verurteilt. Die Strafen reichen von sechs Monaten auf Bewährung bis zu zehn Jahren Haft. Einer der 14 Angeklagten wurde freigesprochen. Gegenstand des Verfahrens waren zwei Schleuserstrukturen, die Überfahrten von Nordfrankreich nach Großbritannien organisiert haben sollen.

Das überfüllte Schlauchboot war in der Nacht vom 23. auf den 24. November 2021 von der nordfranzösischen Küste in Richtung England aufgebrochen und im Ärmelkanal in Seenot geraten. 31 Menschen kamen ums Leben, lediglich zwei überlebten. Die Passagiere stammten aus mehreren Ländern und hatten versucht, Großbritannien zu erreichen.

Nach den Erkenntnissen des Verfahrens waren die Angeklagten an unterschiedlichen Stellen der Organisation beteiligt. Sie sollen Plätze für die Überfahrt vermittelt, Passagiere zu den Abfahrtsorten gebracht sowie Boote oder Ausrüstung bereitgestellt haben. Das Gericht sah darin arbeitsteilig organisierte Strukturen. Während der Verhandlung hatte die Vorsitzende das Gewinnstreben der Beteiligten hervorgehoben, dem das Leben der Passagiere untergeordnet worden sei.

Die Höchststrafe von zehn Jahren erhielt nach Angaben von Franceinfo der als Kopf des Netzwerks betrachtete Mann. Er war bei der Verkündung des Urteils nicht anwesend. Das Gericht folgte mit seinem Strafmaß in wesentlichen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die Beschuldigten Strafen zwischen sechs Monaten auf Bewährung und zehn Jahren Gefängnis gefordert. Gegen die Entscheidungen können Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Prozess vor der 35. Strafkammer des Pariser Gerichts hatte im September begonnen. In den Verhandlungen wurden die Wege rekonstruiert, auf denen die Passagiere aus dem Raum Dünkirchen zu den Abfahrtsstellen gelangten. Zudem ging es um die Aufgaben einzelner Helfer und Organisatoren innerhalb der Netzwerke. Für die Angehörigen der Getöteten und die beiden Überlebenden bot das Verfahren erstmals eine umfassende gerichtliche Aufarbeitung der Vorbereitung jener Überfahrt.

Mit dem Urteil ist allerdings nur der strafrechtliche Komplex gegen die Schleuser vorläufig abgeschlossen. Davon getrennt wird weiterhin untersucht, wie die französischen Rettungsdienste in der Unglücksnacht auf die Notrufe des Bootes reagierten. Nach Angaben von Franceinfo dauert das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des regionalen Seenotrettungszentrums CROSS Gris-Nez an. Über deren mögliche strafrechtliche Verantwortung wurde in diesem Prozess nicht entschieden.

Quellen

  • Franceinfo
  • Associated Press
  • Association de la Presse Judiciaire
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).