Marseille – 05.10.2026: Eine 40-jährige Pflegehelferin wollte nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Sachbeschädigung verhindern und wurde selbst angegriffen. Am Donnerstag, dem 1. Oktober, stand sie nahe dem Lycée Colbert an einer Bushaltestelle im 7. Arrondissement von Marseille. Jugendliche sollen versucht haben, die Scheiben des Wartehäuschens mit einer Metallbarriere zu zertrümmern. Die Frau ging dazwischen und sprach die Gruppe an.
Daraufhin soll ein vermummter Jugendlicher den Sprühstrahl einer Dose mit einem Feuerzeug entzündet und die Flamme auf ihr Gesicht gerichtet haben. Die Frau erlitt Verletzungen und erstattete Anzeige. In einem am Montag veröffentlichten Interview berichtete sie, sie habe die Jugendlichen zur Vernunft bringen wollen. Zugleich sagte sie, sie sei vergleichsweise glimpflich davongekommen. Nähere Angaben zu ihren Verletzungen und ihrer Behandlung machten die Ermittlungsbehörden nicht.
Der Angriff ereignete sich am Rand von Schülerprotesten. Rund um das Lycée Colbert hatte es am 1. Oktober Aktionen und Blockaden gegeben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geschah die Tat an einer Bushaltestelle nahe der Place du 4-Septembre. Die Behörde ordnet sie damit dem örtlichen Umfeld der Proteste zu, behauptet jedoch keinen Zusammenhang mit deren Organisatoren. Auch darüber, ob der Beschuldigte Schüler des Lycée Colbert ist, liegen keine gesicherten Angaben vor.
Am Freitagabend, dem 2. Oktober, nahm die Polizei einen 15 Jahre und sechs Monate alten Jugendlichen fest. Laut Staatsanwaltschaft räumte er den Sachverhalt bei seiner Vernehmung ein und äußerte Bedauern. Ein Ermittlungsrichter leitete am Sonntag, dem 4. Oktober, ein Verfahren wegen einer Gewalttat mit dem erschwerenden Merkmal der Barbarei ein. Diese juristische Einstufung ist zunächst ein Vorwurf der Justiz. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Jugendlichen die Unschuldsvermutung.
Nach seiner Vorführung ordnete der zuständige Haftrichter Untersuchungshaft an. Der Minderjährige wurde in die Jugendstrafanstalt von Marseille gebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte seine Inhaftierung beantragt. Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern eine vorläufige Maßnahme während des laufenden Verfahrens. Wegen des Alters des Beschuldigten gelten dabei die besonderen Regeln des französischen Jugendstrafrechts.
Ob weitere Personen aus der Gruppe identifiziert wurden, teilte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht mit. Offen blieb auch, ob wegen der Beschädigungen an der Bushaltestelle gesondert ermittelt wird. Gesichert ist bislang, dass die verletzte Frau Anzeige erstattete, der Jugendliche festgenommen und nach der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens in Untersuchungshaft gebracht wurde.
Quellen
- Franceinfo
- Staatsanwaltschaft Marseille über Reuters
- RTL
- TF1 Info
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).