Politik & Gesellschaft

15-Jähriger wegen mutmaßlichen Angriffsplans auf Schule bei Lyon angeklagt

Ein Jugendlicher soll einen Messerangriff auf eine Schule im Département Rhône geplant haben. Die Antiterror-Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf ein terroristisches Vorhaben.

Lyon – 19.09.2026: Ein 15 Jahre alter Jugendlicher ist wegen des Verdachts angeklagt worden, einen Angriff auf eine Schule im Département Rhône vorbereitet zu haben. Die französische Antiterror-Staatsanwaltschaft teilte mit, der Minderjährige werde der Beteiligung an einem terroristischen Einzelvorhaben beschuldigt. Zu einem Angriff kam es nicht, Verletzte gab es nicht.

Polizisten der für Terrorismusbekämpfung zuständigen Unterdirektion der Kriminalpolizei nahmen den Jugendlichen am Donnerstag, 17. September, im Département Rhône fest. Die Staatsanwaltschaft in Lyon hatte bereits am 15. September Ermittlungen eingeleitet. Nachdem sich Hinweise auf eine mögliche terroristische Straftat ergeben hatten, übernahm die Nationale Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft in Paris das Verfahren.

Nach Angaben aus Ermittlerkreisen soll der Jugendliche beabsichtigt haben, Schülerinnen und Schüler mit Messern wahllos anzugreifen. Als mögliches Ziel gilt ein Lycée, also eine französische weiterführende Schule, im Raum Lyon. Dessen Name wurde nicht veröffentlicht. Auch das genaue Verhältnis des Jugendlichen zu der Schule bleibt unklar: Erste Medienberichte widersprachen einander in der Frage, ob er sie selbst besucht hatte.

Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten Medienberichten zufolge unter anderem Messer, Kleidung im Militärstil und eine Kette, mit der sich Türen blockieren ließen. Die Ermittler werten zudem ein Mobiltelefon und die Online-Kommunikation des Jugendlichen aus. Sämtliche Funde und digitalen Spuren gehören bislang zum Verdachtsstand; welche Beweiskraft sie besitzen, muss das weitere Verfahren klären.

Nach seiner Vorführung vor einem Antiterror-Ermittlungsrichter wurde der 15-Jährige unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Zu den Auflagen zählen nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine pädagogisch betreute Unterbringung, eine psychologische oder psychiatrische Behandlung sowie ein Waffenverbot. Die Anklagebehörde hatte Untersuchungshaft beantragt. Das zuständige Gericht ordnete stattdessen die strengen Kontroll- und Betreuungsmaßnahmen an.

Die Ermittler prüfen außerdem eine mögliche Nähe des Jugendlichen zur rechtsextremen Szene. Er soll sich intensiv mit Massentötungen beschäftigt haben. Bei der juristischen Bewertung solcher Hinweise ist zu unterscheiden, ob es sich um digitale Selbstinszenierung, ideologische Radikalisierung oder konkrete Vorbereitungen für eine Gewalttat handelt. Aufschluss darüber sollen gesicherte Kommunikationsdaten, Vernehmungen und fachliche Gutachten geben.

Der Verteidiger des Jugendlichen, Eliott Amzallag, verlangte nach Medienberichten eine ruhige, pädagogisch ausgerichtete Begleitung seines Mandanten. Wegen dessen Minderjährigkeit werden weitere persönliche Angaben zurückgehalten. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Das Ermittlungsverfahren der Pariser Antiterror-Justiz dauert an.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Parisien
  • RTL
  • Nationale Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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