Politik & Gesellschaft

15-Jähriger wegen mutmaßlichen Anschlagsplans auf Lyoner Schule angeklagt

Ein Jugendlicher soll einen terroristisch motivierten Angriff auf seine frühere Schule in Lyon vorbereitet haben. Die Antiterrorjustiz ermittelt gegen den 15-Jährigen, der unter gerichtlicher Aufsicht steht.

Lyon – 19.09.2026: Ein 15-Jähriger ist wegen des Verdachts angeklagt worden, einen terroristisch motivierten Angriff auf seine frühere Schule in Lyon vorbereitet zu haben. Der Jugendliche wurde am Freitag, dem 18. September, einem Ermittlungsrichter in Paris vorgeführt. Gegen ihn läuft ein Verfahren wegen Beteiligung an einer individuell geplanten terroristischen Tat. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Angaben aus dem Verfahren soll der Minderjährige einem gewaltbereiten rechtsextremen Umfeld nahestehen. Der mutmaßliche Plan richtete sich demnach gegen das frühere Lycée des Jugendlichen im Zentrum von Lyon. Die Ermittler gehen von einem vorbereiteten Angriff mit einer Stichwaffe aus. Konkrete Angaben zu möglichen Opfern, einem Zeitpunkt oder sichergestellten Gegenständen veröffentlichten die zuständigen Stellen zunächst nicht.

Der nationale Antiterrorstaatsanwalt in Paris übernahm das Verfahren, nachdem anfangs die Staatsanwaltschaft Lyon mit dem Fall befasst gewesen war. Die auf Terrorismusverfahren spezialisierte Behörde wird eingeschaltet, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine geplante Gewalttat politisch oder ideologisch motiviert sein könnte. Die juristische Einstufung beschreibt zunächst den Gegenstand der Ermittlungen; sie nimmt deren Ergebnis nicht vorweg.

Nun soll geklärt werden, wie weit die mutmaßlichen Vorbereitungen fortgeschritten waren, ob der Jugendliche Unterstützung erhielt und mit wem er in Verbindung stand. Von besonderem Interesse dürften digitale Spuren sein, etwa gespeicherte Nachrichten, Suchverläufe oder Kontakte in sozialen Netzwerken. Ob entsprechende Funde vorliegen, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Auch über das Motiv und die persönliche Situation des Beschuldigten machten die Behörden keine näheren Angaben.

Der Ermittlungsrichter stellte den 15-Jährigen unter gerichtliche Aufsicht und ordnete zugleich eine erzieherische Unterbringung an. Die Antiterrorstaatsanwaltschaft hatte nach Medienangaben Untersuchungshaft beantragt. Bei der gerichtlichen Aufsicht muss der Beschuldigte verbindliche Auflagen befolgen. Deren Einzelheiten wurden wegen seines Alters und des laufenden Verfahrens nicht mitgeteilt. Für Minderjährige gelten zudem besondere strafprozessuale und erzieherische Vorschriften.

Der Fall trifft auf eine Entwicklung, die Frankreichs Antiterrorjustiz seit einiger Zeit beschäftigt: Unter den Beschuldigten befinden sich zunehmend Jugendliche. Nach Angaben des nationalen Antiterrorstaatsanwalts wurden 2025 insgesamt 22 Minderjährige wegen terroristischer Straftaten angeklagt. Die meisten Verfahren betrafen demnach dschihadistisch motivierte Verdachtsfälle. Zugleich registrierten die Behörden mehr Ermittlungen im Umfeld der gewaltbereiten extremen Rechten.

Für die betroffene Schule in Lyon wurde keine konkrete Gefährdung des laufenden Unterrichts bekanntgegeben. Der mutmaßliche Plan gilt nach dem öffentlich bekannten Ermittlungsstand als vereitelt. Ob es zu einem Prozess kommt, hängt von den weiteren Untersuchungen und der anschließenden rechtlichen Bewertung der gesammelten Beweise ab.

Quellen

  • Franceinfo
  • École nationale de la magistrature
  • Europe 1

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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