Paris – 19.09.2026: Ein 15-Jähriger ist in Paris unter Terrorismusverdacht angeklagt worden. Er soll einen Messerangriff auf seine frühere Schule im Département Rhône erwogen haben. Nach Angaben aus dem Umfeld der Ermittlungen gab es keinen festgelegten Termin für die mutmaßlich geplante Tat. Verletzt wurde niemand.
Der Jugendliche wurde unter richterliche Aufsicht gestellt. Gegen ihn wird wegen der Beteiligung an einem individuell vorbereiteten terroristischen Vorhaben ermittelt. Mit der Anklage ist keine Schuld festgestellt. Die Untersuchung soll klären, wie konkret die Überlegungen waren, welches Motiv dahinterstand und ob andere Personen davon wussten.
Bei den Ermittlungen wurde nach Angaben einer mit dem Verfahren vertrauten Quelle ein Rucksack mit zwei Messern, militärisch wirkender Kleidung und einer Kette sichergestellt. Die Kette könnte der bisherigen Hypothese zufolge dazu bestimmt gewesen sein, Türen des Schulgebäudes zu versperren. Ob die Gegenstände tatsächlich für einen Angriff vorgesehen waren, ist Gegenstand des laufenden Verfahrens.
Zunächst führte die Staatsanwaltschaft Lyon die Ermittlungen. Später übernahm die nationale Antiterrorstaatsanwaltschaft in Paris den Fall. Ausschlaggebend waren offenbar auch Erkenntnisse aus der Auswertung des Mobiltelefons. Die Ermittler prüfen insbesondere die Kommunikation des Jugendlichen über Snapchat.
Nach Informationen aus dem Ermittlungsumfeld war der 15-Jährige von seiner früheren Schule verwiesen worden. Er soll beabsichtigt haben, Schülerinnen und Schüler wahllos anzugreifen. Die Behörden untersuchen zudem Hinweise auf rechtsextreme Vorstellungen und eine Beschäftigung mit Massentötungen. Diese Einschätzungen geben lediglich den bisherigen Ermittlungsstand wieder; gerichtlich festgestellt sind sie nicht.
Die Antiterrorstaatsanwaltschaft hatte eine Untersuchung wegen terroristischer krimineller Vereinigung beantragt und Untersuchungshaft gefordert. Der Ermittlungsrichter entschied stattdessen, den Minderjährigen unter Auflagen auf freien Fuß zu setzen. Vorgesehen sind eine pädagogische Unterbringung, psychologische oder psychiatrische Betreuung und ein Waffenverbot. Eine solche richterliche Aufsicht soll gewährleisten, dass der Beschuldigte für die Justiz erreichbar bleibt und die angeordneten Beschränkungen einhält.
Der Verteidiger erklärte, nun müssten pädagogische Fachkräfte mit dem Jugendlichen arbeiten und ihn während des Verfahrens begleiten. Für Minderjährige gelten im französischen Strafverfahren besondere Schutz- und Erziehungsgrundsätze; zugleich können bei schweren Vorwürfen weitreichende Auflagen verhängt werden. Über eine spätere strafrechtliche Verantwortung wird erst nach Abschluss der Untersuchung entschieden.
Der Name des Jugendlichen wurde nicht veröffentlicht. Auch die betroffene Schule und mögliche Zielpersonen wurden nicht benannt. Nach den bisher bekannten Angaben kam es zu keinem Angriff und niemand wurde verletzt.
Quellen
- Le Dauphiné Libéré mit Agence France-Presse
- Französisches Justizministerium
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).