Politik & Gesellschaft

26 Franzosen erstatten Anzeige wegen mutmaßlicher Folter in Israel

26 französische Teilnehmer von Gaza-Hilfsflottillen haben in Paris Anzeige erstattet. Sie werfen israelischen Kräften willkürliche Festnahmen, Gewalt und erniedrigende Behandlung vor. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich festgestellt.

Paris – 08.09.2026: 26 französische Teilnehmer von Hilfsflottillen in Richtung Gaza haben beim Parquet national antiterroriste in Paris Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Nach Angaben ihrer Anwälte werfen sie israelischen Kräften Folter und Kriegsverbrechen vor. Die am Montag eingereichte Anzeige betrifft Einsätze im Oktober 2025 sowie im April und Mai 2026.

Die Kläger gehörten nach Darstellung ihrer Anwälte zur Global Sumud Flotilla, die sich als friedliche humanitäre Initiative versteht. Ihre Schiffe seien in internationalen Gewässern von israelischen Streitkräften abgefangen und nach Israel gebracht worden. Die Beteiligten sprechen von willkürlichen Festnahmen. Ob sich daraus ein strafrechtlich relevanter Verdacht ergibt und gegen wen sich mögliche Ermittlungen richten könnten, müssen die französischen Behörden prüfen.

In der Anzeige ist von Schlägen, dem Einsatz von Elektroschockwaffen sowie unmenschlicher und erniedrigender Behandlung die Rede. Fünf Kläger berichten zudem von Berührungen sexueller Art. Die Anwälte schildern außerdem erzwungenes Entkleiden, langes Knien und Druck zur Unterzeichnung falscher Geständnisse. Es handelt sich um Aussagen der Betroffenen, nicht um gerichtlich festgestellte Tatsachen.

Nach Angaben der Anwälte könnte die neue Anzeige mit zwei bereits laufenden Vorermittlungen des Parquet national antiterroriste verbunden werden. Diese betreffen ebenfalls die drei Flottillen zwischen Oktober 2025 und Mai 2026. Mit den Untersuchungen wurde das französische Zentralamt zur Bekämpfung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Hassverbrechen betraut. Eine Verbindung der Vorgänge könnte es den Ermittlern ermöglichen, Abläufe, mögliche Verantwortlichkeiten und wiederkehrende Muster gemeinsam zu untersuchen.

Ein erstes Verfahren war nach einer Meldung des französischen Außenministeriums eröffnet worden. Außenminister Jean-Noël Barrot hatte Ende Mai auf Berichte französischer Diplomaten verwiesen. Darin seien Gewalt, Kälte, Erniedrigungen und sexuelle Übergriffe gegen französische Staatsangehörige beschrieben worden. Die Regierung leitete die Angelegenheit an die Justiz weiter; über den Fortgang der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Israelische Militär- und Gefängnisbehörden weisen die von Teilnehmern der Flottillen erhobenen Misshandlungsvorwürfe zurück. Israel begründet das Abfangen der Schiffe mit der Durchsetzung seiner Seeblockade vor dem Gazastreifen. Nach Angaben des Pariser Verwaltungsgerichts wurde auch eine am 18. Mai 2026 aus der Türkei gestartete Flottille in internationalen Gewässern gestoppt.

Am 21. Mai lehnte das Gericht Anträge ab, die französische Regierung zur Freilassung französischer Teilnehmer zu verpflichten. Eine solche Anweisung greife in die Außenpolitik gegenüber einem souveränen Staat ein, urteilten die Richter. Zugleich hielten sie fest, dass Frankreich konsularischen Schutz für die Betroffenen organisiert hatte. Die neue Anzeige richtet den juristischen Fokus nun auf eine mögliche individuelle strafrechtliche Verantwortung für die behaupteten Übergriffe.

Quellen

  • Franceinfo
  • Agence France-Presse über L'Orient-Le Jour
  • Parquet national antiterroriste
  • Verwaltungsgericht Paris
  • Associated Press

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels