Paris – 27.09.2026: Im Prozess um den gewaltsamen Tod des früheren argentinischen Rugby-Nationalspielers Federico Martín Aramburú hat das Pariser Schwurgericht lange Haftstrafen verhängt. Loïk Le Priol wurde am Freitag, 25. September, zu 26 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, Romain Bouvier zu 19 Jahren. Das Urteil fiel nach drei Wochen Verhandlung.
Das Gericht sprach Le Priol des Mordes schuldig. Bouvier wurde wegen versuchter Tötung verurteilt. Den Vorwurf, die Tat sei im Voraus geplant worden, sahen Richter und Geschworene dagegen nicht als erwiesen an. Damit folgte das Gericht der Anklage nur teilweise. Die unterschiedliche rechtliche Bewertung erklärt auch das Strafmaß: Le Priol wurden die tödlichen Schüsse zugerechnet, Bouvier Schüsse, die Aramburú zuvor verletzt hatten.
Aramburú war am frühen Morgen des 19. März 2022 auf dem Boulevard Saint-Germain im sechsten Pariser Arrondissement erschossen worden. Der Tat war eine Auseinandersetzung in einer Brasserie vorausgegangen. Nach den im Verfahren behandelten Feststellungen war der frühere Rugbyspieler unbewaffnet. Er starb noch am Tatort an seinen Verletzungen.
Der 42-Jährige hatte für die argentinische Nationalmannschaft gespielt und war in Frankreich besonders durch seine Zeit bei Biarritz Olympique bekannt. Am Tag seines Todes wollte er das Six-Nations-Spiel zwischen Frankreich und England besuchen. Seine Familie lebt im französischen Baskenland. Die Tat löste dort, in Argentinien und in der internationalen Rugbywelt große Bestürzung aus.
Neben den beiden Schützen mussten sich zwei weitere Angeklagte verantworten. Lyson Rochemir, die frühere Partnerin Le Priols, erhielt drei Jahre Haft, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Antony Sorrentino wurde zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, Bouvier nach der Tat bei der Flucht geholfen zu haben. Beide Urteile betreffen damit andere Tatbeiträge als die Schüsse auf Aramburú.
Die Verhandlung rekonstruierte eine zunächst verbale Auseinandersetzung, die binnen kurzer Zeit in tödliche Gewalt umschlug. Zugleich musste das Gericht für jeden Angeklagten gesondert klären, welche Absicht sich zweifelsfrei nachweisen ließ und welche konkrete Verantwortung sich daraus ergab. Gerade der nicht belegte Vorbedacht führte dazu, dass die rechtliche Würdigung hinter dem ursprünglichen Anklagevorwurf zurückblieb.
Angehörige Aramburús nahmen die Entscheidung französischen Medien zufolge mit Erleichterung auf. Mehr als vier Jahre nach der Tat hat das Schwurgericht damit die strafrechtliche Verantwortung der vier Angeklagten festgestellt; die schwerste Strafe des Verfahrens erhielt Le Priol mit 26 Jahren Haft.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- L'Équipe
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).