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Alle Artikel · 10.11.2021 16:30

3. Dosis und Gesundheitspass: Was sich im Dezember ändert

Regierungssprecher Gabriel Attal hat am Mittwoch, 10. November, die Ankündigungen des Präsidenten der Republik vom Dienstag präzisiert. Auffrischungskampagne für die über 50-Jährigen, fünf Wochen für die 3. Dosis für die über 65-Jährigen, hier einige...

Regierungssprecher Gabriel Attal hat am Mittwoch, 10. November, die Ankündigungen des Präsidenten der Republik vom Dienstag präzisiert. Auffrischungskampagne für die über 50-Jährigen, fünf Wochen für die 3. Dosis für die über 65-Jährigen, hier einige Erläuterungen zu den Ankündigungen der Regierung.

Am Mittwoch, dem 10. November, war der Sprecher der Regierung zu Gast in der 8:30 Uhr Sendung von Franceinfo. Gabriel Attal erläuterte die Ankündigungen des Präsidenten der Republik vom Vortag bezüglich der Booster-Impfungen für Personen über 50 und 65 Jahre.

Menschen über 50:
Für alle Personen über 50 Jahre beginnt die Booster-Aktion ab dem 1. Dezember.

Menschen über 65:
Menschen über 65 müssen sich laut Gabriel Attal ihre dritte Dosis oder Auffrischungsdosis verabreichen lassen, wenn sie nicht wollen, dass ihr Gesundheitspass deaktiviert wird. "Am 15. Dezember wird der Gesundheitspass für Personen über 65 Jahre deaktiviert, die ihre zweite Dosis vor mehr als 6 Monaten und 5 Wochen erhalten haben und die ihre Auffrischung nicht durchgeführt haben", sagte der Regierungssprecher.

Personen über 65 Jahre haben also noch fünf Wochen Zeit, sollte ihre zweite Dosis bereits sechs Wohen zurückliegen, um ihre Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 zu erhalten.

Wenn aber eine 65-Jährige Person erst vor einem Monat geimpft wurde, verliert sie dann am 15. Dezember automatisch ihren Gesundheitspass?
Die Antwort ist nein. Ab dem Datum der zweiten Covid-19-Impfung, die auf dem Gesundheitspass vermerkt ist, hat man sechs Monate Zeit, bevor eine Auffrischungsdosis benötigt wird. Nach Ablauf der sechs Monate bleiben dann fünf Wochen Zeit, die Auffrischungsdosis zu erhalten.

Wenn Sie beispielsweise Ihre zweite Impfdosis am 18. Juni erhalten haben, beginnt die fünfwöchige Frist für die Auffrischungsimpfung am 18. Dezember, wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Gesundheitspass ungültig wird.

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