Paris – 22.09.2026: Das Pariser Sonderstrafgericht hat den früheren französischen Dschihadisten Othman Garrido zu 30 Jahren Haft verurteilt. Nach Angaben von Franceinfo sprach es den 32-Jährigen wegen der Tötung zweier Menschen als Mitglied einer organisierten Gruppe mit terroristischem Zusammenhang sowie wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung schuldig. Vom gesonderten Vorwurf, einen weiteren Menschen ermordet zu haben, wurde er freigesprochen.
Das Verfahren betraf Verbrechen aus dem Jahr 2015 in Syrien. Damals beherrschte die Terrormiliz Islamischer Staat weite Teile des Landes. Die Anklage warf Garrido vor, in Al-Qaryatayn an der öffentlichen Hinrichtung zweier iranischer Gefangener beteiligt gewesen zu sein. Eine wichtige Grundlage der Ermittlungen bildeten Fotos auf einem Mobiltelefon, das nach dem militärischen Zusammenbruch der Terrormiliz in die Hände der US-Behörden gelangt war.
Garrido bestritt vor Gericht, selbst einen Menschen getötet oder unmittelbar an einer Hinrichtung mitgewirkt zu haben. Seine Verteidiger verwiesen auf seine persönliche Entwicklung während der Haft und seine erklärte Abkehr von der dschihadistischen Ideologie. Die Staatsanwaltschaft bewertete seine Rolle innerhalb des Islamischen Staates dagegen als besonders schwerwiegend. Sie hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe mit einer Mindestverbüßungsdauer von 22 Jahren beantragt.
Dieser Forderung folgten die Richter nicht. Mit dem Freispruch vom Mordvorwurf unterschieden sie zwischen der Garrido zugeschriebenen Tötung eines dritten Menschen und seiner Beteiligung an der öffentlichen Doppelhinrichtung. Die Verurteilung wegen der beiden Tötungen wiegt dennoch schwer: Nach Darstellung der Ermittler war die Tat als gezielte Machtdemonstration des Islamischen Staates inszeniert worden.
Der aus Montpellier stammende Garrido war 2012 oder Anfang 2013 mit seiner Familie aus Frankreich in das damalige irakisch-syrische Konfliktgebiet gereist. Bereits 2017 verurteilte ihn ein französisches Gericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft, unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Nach seiner Rückkehr nach Frankreich im Jahr 2020 kam es zu dem nun abgeschlossenen Verfahren.
Der Prozess machte zugleich sichtbar, unter welchen Bedingungen französische Gerichte mutmaßliche Verbrechen verfolgen, die Jahre zuvor in einem Kriegsgebiet begangen wurden. Weil Tatorte häufig nicht mehr zugänglich und unmittelbare Zeugen schwer zu finden sind, stützten sich die Ermittler in diesem Fall vor allem auf digitale Spuren, Bildmaterial und sichergestellte Unterlagen der Terrormiliz. Die beiden iranischen Opfer der öffentlichen Hinrichtung blieben während des Verfahrens weitgehend anonym. Am Ende stand eine Freiheitsstrafe von 30 Jahren.
Quellen
- Franceinfo
- Agence France-Presse
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).